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Verbraucherverunsicherung durch PAK-Bewertung bei Öko-Test

In der Geschäfts­stelle des Inter­na­tio­nalen Verband für Natur­tex­til­wirt­schaft (IVN) gehen vermehrt Verbrau­cher­an­fragen zum Thema krebs­er­re­gende Stoffe in Krabbel- und Lauflern­schuhen aus Leder ein.

Aufgrund einer Veröf­fent­li­chung des Magazins Öko-Test (Ausgabe März 2011/3) herrscht Verun­si­che­rung hinsicht­lich krebs­er­re­gender Substanzen. Es geht um Polyzy­kli­sche Kohlen­was­ser­stoffe, kurz PAK. Sie sind Bestand­teil von Mineralöl und Kohle und entstehen durch das Rauchen von Tabak­pro­dukten oder beim Grillen. Dabei handelt es sich um Stoff­ge­mi­sche aus mehreren hundert chemi­schen Verbin­dungen. Derzeit sind acht dieser Substanzen als krebs­er­zeu­gend einge­stuft (lt. Anhang VI der Verord­nung 1272/2008 (CLP-VO).

Bei allen getes­teten Schuhen wurden bis auf eine Ausnahme „erhöhte“ PAK Werte festge­stellt, was durch die Bank zu einer Abwer­tung der Produkte um zwei Noten führte. Nur ein Modell schnitt mit „Gut“, zwei schnitten mit „ausrei­chend“ und fünf mit „ungenü­gend“ ab.

Ein Ergebnis das erschreckt, wenn die Hinter­gründe nicht erklärt werden, denn Ökotest wertete alle Produkte mit einem PAK Gehalt über 100 µ /kg ab – aller­dings ohne die Unter­schei­dung zu treffen, ob die gefun­denen PAK als krebs­er­re­gende einge­stuft wurden oder nicht.

Der Standard Ökotex 100 begrenzt die PAK Werte in Produkten auf 10 mg/kg. Bei Natur­leder IVN liegt der Grenz­wert bei 5 mg/kg, mit dem wichtigen Unter­schied, daß hier grund­sätz­lich alle Substanzen ausge­schlossen sind, die als krebs­er­zeu­gend einge­stuft sind. Auch das Bundes­in­stitut für Risiko­be­wer­tung empfiehlt den Grenzen­wert von 0,2 mg/kg nicht zu überschreiten, aller­dings bezogen auf die einzelnen schon als krebs­er­zeu­gend einge­stuften PAK.

Expertin Ulrike Siemers vom Bremer Umwelt­in­stitut unterstreicht:

Gemes­sene PAK-Konzen­tra­tionen unter­halb von 0,2 mg/kg lassen keine Rückschlüsse auf den Einsatz von vermeid­baren PAK-haltigen Einsatz­stoffen oder Hilfs­mit­teln wie z.B. die entspre­chenden Weich­macheröle bei der Produk­tion zu. Vielmehr handelt es sich nach unserer Auffas­sung hier um Konta­mi­na­tionen, die besten­falls mit unver­hält­nis­mäßig großem Aufwand bei der Produk­tion und Lagerung (z.B. Reinraum­be­din­gungen) vermieden werden können. Selbst Hausstäube, Hölzer und Baumrinden weisen sehr viel höhere PAK-Belas­tungen auf, als hier in dem Schuh gefunden wurden.“

Mit der Abwer­tung um zwei Noten wollen wir nicht zum Ausdruck bringen, daß durch solche Gehalte ein akutes Gesund­heits­ri­siko besteht“ räumt Öko-Test auf die Nachfrage der Herstel­ler­firma Pololo ein, deren Produkte ebenfalls getestet wurden.

Verun­si­cherten Verbrau­chern kann man also nur empfehlen auf Standards zu achten, die solche Substanzen grund­sätz­lich verbieten. Dazu gehören der Natur­tex­til­stan­dard IVN-Best, der Global Organic Textile Standard (GOTS) und auch der Standard Natur­leder IVN zertifiziert.

In unserem Natur­leder-Standard sind grund­sätz­lich alle Substanzen verboten, die nach der EU Richt­linie 67/548 als krebs­er­re­gend oder erbgut­ver­än­dernd einge­stuft werden.  Daher kann der Verbrau­cher sicher sein, dass mit Natur­leder gekenn­zeich­nete Produkte diese gesund­heits­schäd­li­chen Substanzen nicht enthalten“

sagt IVN Vorstands­vor­sit­zender Elmar Sautter. Der IVN Natur­le­der­stan­dard beinhaltet strenge Grenz­werte für Schad­stoffe im Endpro­dukt und verbietet darüber hinaus die umstrit­tene Chrom­ger­bung oder den Einsatz formalde­hyd­hal­tiger Gerbstoffe. Sämtliche Unter­nehmen, die in die Herstel­lung eines Natur­le­der­pro­duktes invol­viert sind, müssen inspi­ziert und zerti­fi­ziert werden.

Pressemitteilung

Internationaler Verband der
Naturtextilwirtschaft e.V.

 

 

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