Corona Aktuell - Liquidität sichern, Ausgaben senken
Maßnahmen, Infos und Hinweise in der Krise.
Hier finden Sie kompakt Tipps und Kontakte, die Ihnen als Unternehmen wirtschaftlich in der Krisensituation weiterhelfen können. Wir haben nicht den Anspruch, hier einen voll umfänglichen Leitfaden zu teilen, es geht darum, Möglichkeiten zu sammeln. Weitere Themen und Lösungen werden wir ergänzen, sobald wir davon erfahren. und versuchen diese Seite auf dem aktuellen Stand zu halten:
Steuer-Vorauszahlungen senken und anpassen
Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, Steuervorauszahlungen anpassen zu lassen, die Sie regelmäßig leisten müssen. Denn wenn Umsätze absehbar geringer ausfallen oder gar ausbleiben, sind Ihre Steuervorauszahlungen wahrscheinlich zu hoch angesetzt. Selbstständige können beim Finanzamt eine Herabsetzung ihrer Vorauszahlungen beantragen. Das soll jetzt unbürokratischer möglich gemacht werden, sichert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu.
Auf der Hand liegt, dass sich die Umsatzsteuervorauszahlung senken lässt. Auch Senkungen für Gewerbesteuervorauszahlung, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen können für das zweite Quartal 2020 jedoch nun auch einfacher beantragt werden. Sich jetzt pro-aktiv an einen Steuerberater zu wenden macht in jedem Fall Sinn. Wer sich selbst informieren möchte, findet momentan noch keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen im Netz, wie die Verfahrenserleichterungen aussehen werden. Die zuständigen Steuerstellen sind aber angehalten, Möglichkeiten und Vorgehensweisen zu erläutern.
Stundungen von aufgelaufenen Steuern
Neben den Vorauszahlungen sind auch bereits aufgelaufene Steuern, die aktuell zur Zahlung fällig sind, ein wichtiger Punkt. Die Finanzminister von Bund und Ländern haben angekündigt, bei Problemen mit Steuerzahlungen unbürokratisch zu helfen. Steuerpflichtige können also vereinfacht einen Aufschub (eine sogenannte Steuerstundung) erhalten. In der Regel genügt ein formloser Antrag bei dem Finanzamt, das die betroffene Steuer erhebt. Für einen Stundungsantrag reicht es aus, wenn begründet dargelegt wird, dass man von Corona stark betroffen ist, die Steuerbehörde kann natürlich Nachweise zu den geltend gemachten Stundungsgründen einfordern (z.B. Angaben zu den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen). Schließung von Ladenlokalen oder ein signifikanten Umsatzrückgang werden beispielsweise anerkannt. Den exakten Gesetzestext finden Sie in der Abgabenordnung unter §222. Auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen sollen in den meisten Bundesländern bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt werden, um die Liquidität der Unternehmen aufrecht zu erhalten.
Kurzarbeit beantragen
Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken ist eine der Möglichkeiten, um Personalkosten zu senken, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Für die Mitarbeiter bedeutet dies natürlich ein vermindertes Gehalt. Wenn Unternehmen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden und zwar bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit (AA) .
Die für Sie zuständige AA Dienststelle finden Sie hier.
Um Arbeitsplätze zu sichern, wurde im Eilverfahren mit dem Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen. Die Regelungen treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Die regierungsseitige Erleichterung sieht folgende Punkte vor:
1. Ab Anfang April können Unternehmen Kurzarbeit anmelden, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher waren dazu 30 Prozent Ausfall nötig. Es kann auch Kurzarbeit beantragt werden, wenn 100 der Mitarbeiter betroffen sind.
2. Bei Kurzarbeitergeld erhält der Arbeitnehmer rund 60 Prozent seines ausgefallenen Nettolohns ausgezahlt. Eltern mit Kindern erhalten 67 %.
3. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müsse, zunächst vollständig.
4. Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
Eine gute Übersicht bietet ein Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung
Die Bundesagentur für Arbeit hat zwei Erklär-Videos online, die die reguläre Kurzarbeit erklären – kurz, knapp und verständlich:
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Verfahren zum Kurzarbeitergeld
BBX, ein nicht-kommerzielles Online-Portal, das sich klassischen Verbraucherthemen widmet, stellt hier einen kostenlosten und werbefreien Kurzarbeit-Rechner zur Verfügung.
Liquiditätshilfen in Form von Krediten
Die Bundesregierung hat ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufgestellt. Laut Bundesfinanzministerium wird das Volumen dieser Maßnahmen im Einzelfall nicht begrenzt sein, insgesamt stehe im Bundeshaushalt ein Garantierahmen von 460 Milliarden € zur Verfügung. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sollen günstige Kredite und Bürgschaften unverschuldete Finanznöte lindern. Zum einen sollen bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und vereinfacht werden, zum anderen werden aber auch Sonderprogramme aufgelegt, die sich gezielt an bestimmte Unternehmergruppen wenden.
Der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern, die Antragstellung läuft im Einzelfall über die Hausbanken oder Finanzierungspartner der Unternehmen. Und hier liegt derzeit noch das Problem: Wir haben von einigen Mitgliedern die Rückmeldung erhalten, dass die Hausbanken die Kredite derzeit noch gar nicht anbieten können, da sie keine entsprechenden Freigaben oder Informationen seitens Regierung und KfW haben.
Vier Finanzpakete werden aktuell auf der KfW-Homepage dargestellt.
Unternehmerkredite
Unternehmen und Freiberufler, die mehr als 5 Jahre am Markt sind, können diesen Kredit beantragen. Sie werden zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln vergeben und können auch im Ausland eingesetzt werden. Der effektive Jahreszins liegt bei 1% und wird langfristig zugesichert.
Die KfW übernimmt ab sofort das Risiko (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner der Unternehmen (in der Regel die Hausbanken), bis zu 80 %. Dies gilt für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. € (bisher 25 Mio. €). Diese erhöhte Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
Das Merkblatt der KfW zum Unternehmerkredit kann als pdf heruntergeladen werden.
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erhält man hier: KfW Unternehmerkredit
Kredit für Wachstum
Dieser Kredit war bislang auf Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung beschränkt. Ab sofort wurde er temporär auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inklusive Betriebsmittel erweitert. Es handelt sich um eine so genannten Konsortialfinanzierung, das bedeutet, dass mehr als ein Finanzpartner den Kredit vergibt (z.B. mehrere Hausbanken). Auch hierfür erhöht die KfW die Risikoübernahme auf bis zu 70%, die Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen sind flexibel anpassbar.
Das Merkblatt der KfW zum Wachstumskredit kann als pdf heruntergeladen werden.
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erhält man hier: KfW Wachtumskredit
Gründerkredit
Für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, stellt die KfW diesen Kredit zur Finanzierung von Gründungen und zur Festigung von Jungunternehmen bereit. Das Kreditlimit, das bisher bei 25 Mio. € lag und auf Klein- und mittelständische Unternehmen beschränkt war, gewährt nun auch an Großunternehmen bis zu 200 Mio. €. Das ist für unsere Branche vielleicht nicht wirklich relevant, verdeutlicht aber die enormen Mittel, die der KfW derzeit zur Verfügung stehen. Bei diesem Kredit übernimmt die KfW jetzt ein Risiko von bis zu 80%.
Das Merkblatt der KfW zum Gründerkredit wird derzeit überarbeitet, die letzte Version ist aber noch online und kann als pdf heruntergeladen werden.
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erhält man hier: KfW Gründerkredit
KfW Sonderprogramme
Zu diesen Sonderprogrammen liegen noch keine dezidierten Informationen vor, sie werden derzeit ausgearbeitet und müssen von der Europäische Kommission genehmigt werden. Geplant sind jeweils Programme für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen. Die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) sollen bei mindestens 80% liegen. Die Sonderprogramme sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Bis zum Start der Sonderprogramme können Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.
Soforthilfe für Unternehmen
Bayern ist bisher das einzige Bundesland, das nicht Fördergelder bereitstellt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Berlin vergibt zumindest ein zinsloses Darlehen in kleinerem Rahmen. Die Bundesregierung und auch viele Landesregierungen kündigen zwar an verschiedenen Stellen an, dass sie ebenfalls Mittel für Soforthilfen bereitstellen, im Netz konnten wir bisher aber keine weiteren Programme finden. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden.
Bayern:
Als erstes hat in Deutschland die Bayerische Regierung ein Soforthilfeprogramm, für Betriebe und Freiberufler eingerichtet, die durch die Corona-Krise existenzbedroht sind und in Liquiditätsengpässe geraten. Bayerische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und Freiberufler, die versichern einen Liquiditätsengpass zu haben, können diesen Zuschuss beantragen. Diese Förderung ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Höhe der Soforthilfe ist nach der Mitarbeiterzahl gestaffelt. Den geringsten Betrag von 5.000 € erhalten Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern, den höchsten von 30.000 € solche mit mehr als 50 Mitarbeitern.
Das Antragsformular für die Förderung soll je nach Ansässigkeit der Unternehmen an die zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörde übermittelt werden. Eine Liste finden Sie auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Berlin:
Das Land Berlin stellt über die Investitionsbank Berlin (IBB) Rettungsbeihilfen für betroffene Unternehmen von insgesamt bis zu 100 Mio. € zur Verfügung. Den teilweise zinsfreien Kredit (unter 0,5 Mio. € bei einer Laufzeit von 6 Monaten) können kleine und mittlere Berliner Unternehmen beantragen, deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist. Ab sofort können auch bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. der Einzelhandel, Zugang erhalten. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass der Liquiditätsengpass in der Corona-Krise begründet ist. Der Nachteil dieses Kredits ist, dass die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft obligatorisch ist.
Weitere Infos gibt es auf der Website der IBB.