Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert die Obergrenze für Kinderarbeit unter normalen Umständen als 15 Jahre.
Ein Kind wird als arbeitend bezeichnet, wenn es wirtschaftlich aktiv ist, d.h. auf regelmäßiger Basis Arbeit verrichtet, für die es entlohnt wird. Unbezahlte oder heimische Arbeit wird nicht berücksichtigt.
Dabei unterscheidet die ILO häufig zwischen “child work” und “child labor”, wobei “child labor” den geringer geschätzten Teil von “child work” bezeichnet, während “child work” auch einfachere Hausarbeit umfassen und einen Lernwert haben kann. Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) definiert Kinderarbeit als Tätigkeiten von unter 18-Jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32).