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Kinderarbeit in der Textil- und Lederindustrie

Kinder­ar­beit ist ein Thema, das jeden berührt. Viele Zitate von berühmten Menschen beschreiben auf die eine oder andere Art, dass Kinder „unser Ein und Alles“ sind. Dem italie­ni­schen Dichter Dante Alighieri schreibt man beispiels­weise das Zitat „Drei Dinge sind uns aus dem Para­dies geblieben: die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.“ zu.

Mädchen in einer Spinnerei 

Kinderarbeit früher und heute

Kinder­ar­beit ist kein Phänomen der modernen Globa­li­sie­rung – sie hat eine lange Geschichte und war bis zum 18. Jahr­hun­dert haupt­säch­lich in länd­li­chen Gesell­schaften welt­weit üblich. Kinder halfen auf Feldern, im Hand­werk oder im Haus­halt. Genaue Zahlen gibt es kaum, denn Arbeit galt als Teil des Fami­li­en­le­bens und wurde stati­stisch nicht erfasst.

Mit der Indu­stria­li­sie­rung im 18. und 19. Jahr­hun­dert änderte sich die Art der Kinder­ar­beit grund­le­gend: Kinder wurden zuneh­mend in Fabriken, Berg­werken und Textil­be­trieben einge­setzt – oft unter extrem gefähr­li­chen, gesund­heits­schäd­li­chen Bedin­gungen und für sehr nied­rige Löhne. In Groß­bri­tan­nien beispiels­weise arbei­tete um 1840 etwa die Hälfte aller Kinder aus Arbei­ter­fa­mi­lien in Fabriken, Berg­werken oder Spinnereien.

In Europa und Nord­ame­rika führte dies im Laufe des 19. Jahr­hun­derts zu ersten Reform­be­we­gungen, Schul­ge­setzen und Arbeits­schutz­ver­ord­nungen, die Kinder­ar­beit schritt­weise einschränkten. (Cunningham, 2000). Im Jahr 1839 trat in Preußen das erste deut­sche Fabrik­ge­setz in Kraft, das die Arbeit von Kindern unter neun Jahren in bestimmten Indu­strie­be­trieben verbot und Arbeits­zeiten für ältere Kinder regu­lierte. (Bundes­zen­trale für poli­ti­sche Bildung). Die Grün­dung der Inter­na­tional Labour Orga­nization (ILO) im Jahr 1919 markierte einen weiteren Meilen­stein: Erst­mals wurde Kinder­ar­beit als inter­na­tio­nales Problem aner­kannt und in den Fokus multi­la­te­raler Arbeits- und Sozi­al­po­litik gestellt. (ILO)

Aktuelle Lage zu Kinderarbeit

Trotz inter­na­tio­naler Bemü­hungen ist Kinder­ar­beit auch im 21. Jahr­hun­dert ein weit verbrei­tetes Problem. Laut einem gemein­samen Bericht von ILO und UNICEF aus 2021 arbei­teten welt­weit rund 152 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und 17 Jahren (ILO und UNICEF). Beson­ders alar­mie­rend: etwa 73 Millionen von ihnen verrich­teten gefähr­liche Arbeiten. Sie kommen z. B. in Kontakt mit giftigen Chemi­ka­lien oder verrichten körper­lich schwerer Arbeit. Die meisten Kinder­ar­bei­te­rinnen und ‑arbeiter – rund 71 % – sind in der Land­wirt­schaft tätig, oft im Baum­wollanbau, der als erste Stufe der textilen Kette eine zentrale Rolle spielt. 12% der Kinder­ar­bei­te­rinnen sind in der Indu­strie tätig, dazu gehört auch die Textilproduktion.

Ein Blick auf die lang­fri­stige Entwick­lung zeigt zwar Fort­schritte: Im Jahr 2000 lag die Zahl der arbei­tenden Kinder noch bei 246 Millionen, bis 2016 konnte sie auf 152 Millionen gesenkt werden. Seitdem stagniert der Rück­gang jedoch – und in einigen Regionen ist sogar ein Anstieg zu verzeichnen. Gründe dafür sind unter anderem die wirt­schaft­li­chen Folgen der COVID-19-Pandemie, anhal­tende poli­ti­sche Insta­bi­lität, bewaff­nete Konflikte sowie wach­sende Armut, insbe­son­dere in länd­li­chen Regionen. Diese Faktoren zwingen viele Fami­lien dazu, ihre Kinder zur Arbeit zu schicken, um das Über­leben zu sichern – oft auf Kosten von Bildung und Kind­heit. Es gibt leider keine exakte globale Zahl zur Kinder­ar­beit speziell in der Textilindustrie.

Beispiel Sumangali – Ausbeutung in Tamil Nadu

Sumangali“ ist tami­lisch und bedeutet frei über­setzt „glück­liche Braut“. Hinter dem Begriff verbirgt sich eine syste­ma­ti­sche Form von Ausbeu­tung, die insbe­son­dere in der südin­di­schen Textil­industrie prak­ti­ziert wird – vor allem im Bundes­staat Tamil Nadu.

Unver­hei­ra­teten Mädchen zwischen 13 und 18 Jahren wird verspro­chen, dass sie durch ihre Arbeit in einer Spin­nerei eine Mitgift verdienen, um später verhei­ratet werden zu können. Sie stammen meistens aus armen, länd­li­chen Fami­lien, oft aus der Dalit-Kaste (Unbe­rühr­bare) und haben nur geringe Bildungs­chancen und kaum wirt­schaft­liche Perspek­tiven. Fami­lien wird ein scheinbar attrak­tives Angebot gemacht: Die Mädchen sollen für drei bis fünf Jahre in einer Textil­fa­brik arbeiten und erhalten neben einem geringen Monats­lohn am Ende eine einma­lige Abschluss­zah­lung – häufig als Mitgift dekla­riert. Diese liegt laut FEMNET e.V. zwischen 500 und 1.000 Euro – bei einem Monats­lohn von teil­weise unter 30 Euro (FEMNET).

In der Praxis sieht die Realität oft anders aus: Die jungen Arbei­te­rinnen arbeiten 12 Stunden täglich, 6 bis 7 Tage pro Woche, haben selten Kontakt zur Außen­welt und leben in betriebs­ei­genen Unter­künften, die sie nur unter Aufsicht verlassen dürfen. Viele von ihnen berichten von schlechter medi­zi­ni­scher Versor­gung, schlechter Ernäh­rung, psychi­scher Bela­stung und teils sexu­eller Belä­sti­gung durch männ­liche Aufseher (Human Rights Watch).

Die Löhne der Mädchen sind äußerst gering. Offi­zi­elle Arbeits­ver­träge existieren oft nicht, und die verspro­chene Mitgift­zah­lung wird häufig ganz oder teil­weise einbe­halten – etwa wegen angeb­li­cher Regel­ver­stöße, Krank­heits­aus­fällen, Arzt­ko­sten oder vorzei­tiger Kündi­gung. Für viele Mädchen endet das System in Enttäu­schung und mit gesund­heit­li­chen oder seeli­schen Schäden.
Es gibt ca. 2.200 Spin­ne­reien in Tamil Nadu mit rund 250.000 jungen Frauen als Beschäf­tigte, 80% davon werden unter dem Sumangali System ausgebeutet.

Auch wenn die Spin­ne­reien beim Anwerben heute wegen der inter­nationalen Kritik den Begriff heute durch „Camp Labour System“ ersetzen – die Arbeits­be­ding­ungen haben sich nicht wirk­lich geän­dert. Trotz des öffent­li­chen Drucks und gesetz­li­cher Verbote bleibt das System in modi­fi­zierter Form weiter bestehen – etwa indem die Arbeit offi­ziell als „Ausbil­dung“ oder „Prak­tikum“ dekla­riert wird.

Familie auf dem Baumwollfeld

Beispiel Baumwollanbau -
Realität zwischen Notwendigkeit und Ausbeutung

Kinder­ar­beit im Baum­wollanbau ist welt­weit noch immer Realität – vor allem in Ländern des globalen Südens, wo Armut, fehlende Bildung und mangelnde staat­liche Kontrolle zusam­men­kommen. Auf den Feldern arbeiten Kinder beim Pflücken, Sortieren oder Spritzen von Pesti­ziden – oft stun­den­lang, bei großer Hitze, ohne Schutz­klei­dung und auf Kosten ihrer Schulbildung.

Beson­ders betroffen sind Länder wie Indien, Paki­stan, Mali, Burkina Faso, Benin oder Turk­me­ni­stan. Posi­tive News gibt es aus Usbe­ki­stan, hier wurde die syste­ma­ti­sche Kinder­ar­beit in der Baum­woll­ernte laut Cotton Campaign und ILO 2022 offi­ziell beendet, auch wenn unab­hän­gige Beob­achter weiterhin von Einzel­fällen berichten.

Nicht jede Form von Kinder­ar­beit ist per se ausbeu­te­risch oder schäd­lich. In vielen bäuer­li­chen Fami­li­en­be­trieben ist es seit jeher üblich, dass Kinder bei der Ernte helfen – etwa nach der Schule oder an Wochen­enden. Solche Betei­li­gung kann sogar positiv zur Entwick­lung beitragen, etwa durch die Vermitt­lung von Verant­wor­tungs­ge­fühl, land­wirt­schaft­li­chem Wissen und sozialer Einge­bun­den­heit. Entschei­dend ist jedoch, wo die Grenzen liegen. Kritisch wird es, sobald Kinder durch Arbeit ihre Schul­bil­dung verpassen, körper­lich gefährdet werden, unter Druck stehen oder ausge­nutzt werden, spricht man von ausbeu­te­ri­scher Kinder­ar­beit – und diese ist klar zu verurteilen.

Leider ist genau das in vielen Baum­woll­re­gionen noch immer Alltag. Kinder arbeiten dort regel­mäßig während der Schul­zeit, tragen schwere Lasten, sind Hitze und Pesti­ziden ausge­setzt und oft nicht ausrei­chend geschützt. Mädchen und Jungen werden mitunter zur Arbeit verpflichtet, um zum Fami­li­en­ein­kommen beizu­tragen – eine direkte Folge von Armut, fehlender sozialer Absi­che­rung und mangelndem Zugang zu Bildung.
Hinzu kommt: Baum­wolle aus diesen Regionen gelangt über komplexe Liefer­ketten in die globale Textil­industrie – häufig ohne, dass Unter­nehmen oder Verbrau­cher die Herkunft genau nach­voll­ziehen können. Umso wich­tiger sind aner­kannte Sozial- und Umwelt­stan­dards. Sie helfen dabei, Kinder­ar­beit konse­quent auszu­schließen und Trans­pa­renz zu schaffen.

Zerti­fi­zie­rungen wie GOTS (Global Organic Textile Stan­dard) und IVN BEST schreiben verbind­lich vor, dass entlang der gesamten Liefer­kette keine Kinder­ar­beit zuge­lassen ist, und setzen gleich­zeitig auf ökolo­gi­sche Anbau­me­thoden und soziale Verantwortung.

Orga­ni­sa­tionen wie Fair­trade, Cotton made in Africa oder Better Cotton Initia­tive setzen sich für Bildungs­pro­jekte, faire Löhne, Schu­lungen und den Aufbau trans­pa­renter Liefer­ketten ein.

Gesetzliche Rahmenbedingungen gegen Kinderarbeit – Fokus Textilindustrie

Kinder­ar­beit ist inter­na­tional geächtet und in fast allen Ländern gesetz­lich verboten. Doch in der globalen Textil­industrie – insbe­son­dere in den vorge­la­gerten Berei­chen wie Baum­wollanbau, Spin­nerei oder Färberei – bleibt sie vieler­orts Realität. Um Kinder­ar­beit wirksam zu bekämpfen, braucht es ein Zusam­men­spiel aus inter­nationalen Konven­tionen, natio­nalen Gesetzen und verbind­li­chen Stan­dards entlang der Lieferkette.

Internationale Konventionen

Die wich­tig­sten inter­nationalen Grund­lagen liefert die Inter­na­tio­nale Arbeits­or­ga­ni­sa­tion (ILO) mit ihren Konven­tionen Nr. 138 und 182. Die ILO-Konven­tion 138 (1973) regelt das Mindest­alter für Beschäf­ti­gung – in der Regel liegt es bei 15 Jahren, bei gefähr­li­cher Arbeit bei 18 Jahren. Die ILO-Konven­tion 182 (1999) verlangt das Verbot und die sofor­tige Besei­ti­gung der schlimm­sten Formen von Kinder­ar­beit, darunter Tätig­keiten, die die Gesund­heit, Sicher­heit oder Moral von Kindern gefährden – wie sie in vielen Berei­chen der Textil­pro­duk­tion vorkommen.

Diese Konven­tionen sind völker­recht­lich bindend, aber nur für Länder, die sie rati­fi­ziert haben (176 Länder haben Nr. 138 und 182 Länder haben Nr. 182 rati­fi­ziert). Das heißt: Erst wenn ein Staat eine Konven­tion unter­zeichnet und in natio­nales Recht umsetzt, wird sie dort gültig. Die ILO kann dann zwar die Umset­zung beob­achten und regel­mäßig Berichte einfor­dern, sie hat jedoch keine Sank­ti­ons­mög­lich­keiten, wenn ein Staat sich nicht daran hält.

Auch die UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion (1989), die nahezu welt­weit rati­fi­ziert ist, verpflichtet die Vertrags­staaten, Kinder vor wirt­schaft­li­cher Ausbeu­tung zu schützen.
Recht­lich gesehen ist die Konven­tion verbind­lich, aber es gibt kein inter­na­tio­nales Straf­sy­stem bei Verstößen. Statt­dessen über­wacht ein UN-Ausschuss die Einhal­tung, gibt Empfeh­lungen und veröf­fent­licht regel­mäßig Berichte – eine Form von “Naming and Shaming”, die vor allem poli­ti­schen Druck erzeugen kann.

Kinder gehören in die Schule

Nationale Gesetzgebungen

Auf natio­naler Ebene bestehen in vielen Produk­ti­ons­län­dern zwar Gesetze gegen Kinder­ar­beit – etwa in Indien, wo das Gesetz von 2016 Kinder­ar­beit unter 14 Jahren verbietet, jedoch Ausnahmen für fami­liäre Mitar­beit außer­halb der Schul­zeit zulässt. In der Realität bleibt die Durch­set­zung schwach, beson­ders in infor­mellen Betrieben und Heim­ar­beits­struk­turen, die schwer kontrol­lierbar sind.

Ein zuneh­mend wich­tiger Hebel entsteht durch Liefer­ket­ten­ge­setze in Abneh­mer­län­dern. In Deutsch­land ist seit Januar 2023 das Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz in Kraft. Es verpflichtet große Unter­nehmen, menschen­recht­liche Risiken – darunter auch Kinder­ar­beit – entlang ihrer globalen Liefer­ketten zu iden­ti­fi­zieren, zu bewerten und Gegen­maß­nahmen zu ergreifen. Verstöße können mit Bußgel­dern oder dem Ausschluss von öffent­li­chen Aufträgen sank­tio­niert werden.

Auf euro­päi­scher Ebene ist derzeit das EU-Liefer­ket­ten­ge­setz (Corpo­rate Sustaina­bi­lity Due Dili­gence Direc­tive, CSDDD) in Vorbe­rei­tung. Es soll eine einheit­liche Sorg­falts­pflicht für Unter­nehmen in allen EU-Mitglieds­staaten schaffen – auch für mittel­große Firmen – und eine zivil­recht­liche Haftung bei Miss­ach­tung ermög­li­chen. Ziel ist ein starker, verbind­li­cher Rahmen für faire und trans­pa­rente Lieferketten.

Freiwillige Nachhaltigkeitsstandards

In der Praxis sind diese Konven­tionen wich­tige Grund­lagen, aber sie greifen nur dann, wenn sie auch national umge­setzt und kontrol­liert werden. In vielen Produk­ti­ons­län­dern der Textil­industrie – etwa in Süd- und Südost­asien – bestehen zwar Gesetze gegen Kinder­ar­beit, aber es fehlt an Personal, Kontrollen und poli­ti­schem Willen, sie konse­quent durchzusetzen.

Deshalb spielen neben staat­li­chem Recht auch nicht­staat­liche, also frei­wil­lige Stan­dards und Zerti­fi­zie­rungen eine entschei­dende Rolle im Kampf gegen Kinder­ar­beit in der Textil­branche. Sie orien­tieren sich oft direkt an den ILO-Normen. Zerti­fi­zie­rungen wie GOTS (Global Organic Textile Stan­dard) und iVN BEST schreiben die strikte Einhal­tung der ILO-Kern­ar­beits­normen vor – einschließ­lich des Verbots jegli­cher Kinder­ar­beit. Sie kontrol­lieren die Einhal­tung entlang der gesamten Liefer­kette durch regel­mä­ßige, unab­hän­gige Audits und fördern zusätz­lich ökolo­gi­sche und soziale Krite­rien wie faire Löhne, sichere Arbeits­be­ding­ungen und Transparenz.

Fazit: Kinderarbeit in der Textilindustrie –alle können etwas tun

Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der globalen Kinder­ar­bei­te­rinnen durch inter­na­tio­nale Bemü­hungen deut­lich gesunken. Seitdem stagniert der Rück­gang aufgrund der wirt­schaft­li­chen Folgen der COVID-19-Pandemie, anhal­tender poli­ti­sche Insta­bi­lität, bewaff­neter Konflikte sowie wach­sender Armut, insbe­son­dere in länd­li­chen Regionen.

Kinder­ar­beit ist also auch 2025 noch fester Bestand­teil vieler Textil-Liefer­ketten – beson­ders im Baum­wollanbau und in den frühen Verar­bei­tungs­stufen. Schwer­punk­re­gionen liegen dabei in Asien und Afrika. Zwar existieren klare inter­na­tio­nale Regeln, etwa durch die ILO-Konven­tionen 138 und 182, doch ihre Wirkung bleibt begrenzt, wenn sie national nicht ausrei­chend umge­setzt oder kontrol­liert werden. In der Praxis fehlt es häufig an poli­ti­schem Willen, Kapa­zi­täten und Transparenz.

Neue gesetz­liche Initia­tiven wie das Liefer­ket­ten­ge­setz in Deutsch­land und auf EU-Ebene setzen zusätz­lich Unter­nehmen unter Zugzwang. Direkte Gesetze allein reichen jedoch nicht aus: Solange Armut, Bildungs­armut und mangelnde Perspek­tiven bestehen, bleibt Kinder­ar­beit eine Über­le­bens­stra­tegie für viele Fami­lien. Wirk­same Lösungen müssen deshalb global gedacht werden – mit sozialer Absi­che­rung, Bildungs­chancen und fairen Handels­be­din­gungen als Fundament.

Verant­wor­tungs­volle Stan­dards wie GOTS oder IVN BEST bieten einen wirk­samen Gegen­ent­wurf: Sie schließen Kinder­ar­beit konse­quent aus und sorgen für unab­hän­gige Kontrolle. Verbrau­che­rinnen, die auf glaub­wür­dige Siegel achten, tun also etwas gegen Kinderarbeit.

Außerdem kann man Initia­tiven wie Clean Clothes Campaign, FEMNET oder terre des hommes unter­stützen, die sich gegen Kinder­ar­beit einsetzen.