Home 5 Nachrichten 5 Erfolgreicher Workshop zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
[wpseo_breadcrumb]

Erfolgreicher Workshop zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 06.10.2021 haben IVN und der Help­desk Wirt­schaft & Menschen­rechte gemeinsam einen erfolg­rei­chen Einfüh­rungs­work­shop zum Thema „Das neue Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz: Was bedeutet es für KMU aus der Natur­tex­til­branche?“ abgehalten.

Für die Natur­tex­til­branche sind Sorg­falts­pflichten bereits seit langem unum­gäng­lich. Mit dem neuen Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz der Bund­e­re­gie­rung stellt sich deshalb nun für viele die Frage nach Rele­vanz und Bedeu­tung für kleine und mittel­stän­di­sche Natur­tex­tiler. Wir als Bran­chen­ver­band wollen hier aufklären und verdeut­li­chen, welche Rolle das Gesetz für unsere Mitglieder hat und klären deshalb auf.  Malte Drewes vom Help­desk Wirt­schaft & Menschen­rechte, einem kosten­losen Unter­stüt­zungs­an­gebot der Bundes­re­gie­rung, welches Unter­nehmen zur Umset­zung menschen­recht­li­cher Sorg­falts­pro­zesse berät, gab in seiner Präsen­ta­tion einen Über­blick über konkrete Anfor­de­rungen des Gesetzes und stellte mögliche Unter­stüt­zungs­an­ge­bote vor.

Mit knapp 40 Teil­neh­menden war der Work­shop gut besucht, die leben­dige Diskus­sion während und nach der Veran­stal­tung unter­stri­chen die hohe Rele­vanz des neuen Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes. Bei der Diskus­sion wurde vor allem die Sorge vieler Unter­nehmen deut­lich, wie kleine und mittel­stän­di­sche Unter­nehmen all diesen Anfor­de­rungen gerecht werden sollen. Ein Erfah­rungs­be­richt aus der Praxis konnte hier ein wenig Aufklä­rung leisten. Inter­es­siert wurde auch die Frage disku­tiert, inwie­fern Textil­stan­dards die Anfor­de­rungen an Unter­nehmen und die Risi­ko­ana­lyse bereits abdecken. Die IVN Geschäfts­stelle arbeitet hierzu derzeit an einem Vergleich.

Wachsende Erwartungen – Von der Freiwilligkeit zur Verbindlichkeit

Die Erwar­tung an Unter­nehmen, ihre Sorg­falts­pflicht gegen­über Menschen und Umwelt zu über­nehmen wird immer größer. Diese Sorg­falts­pflicht besteht im Wesent­li­chen aus fünf Kern­ele­menten, an welche auch das neue Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) anknüpft:

Quelle: NAP Helpdesk

Relevanz für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

KMU sind nicht unmit­telbar vom Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz betroffen und haben daher auch keine Berichts­pflicht gegen­über der Öffent­lich­keit und Behörden. Für sie gibt es ebenso kein Risiko Bußgelder zahlen zu müssen oder von Verga­be­ver­fahren ausge­schlossen zu werden.

Nicht zu unter­schätzen ist jedoch die mittel­bare Betrof­fen­heit kleiner und mittel­stän­di­scher Unter­nehmen, beispiels­weise durch ihre Posi­tion in der Liefer­kette, beson­ders durch ihre Rolle als Unter­auf­trag­nehmer. Hier können KMU insbe­son­dere bei der Risi­ko­ana­lyse nach­ge­la­gerter Betriebe durch Infor­ma­ti­ons­ab­frage betroffen sein. Mittelbar betroffen vom Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz sind KMU auch dann, wenn es um die Mitwir­kung bei Präven­tions- und/ oder Abhil­fe­maß­nahmen beispiels­weise durch Anfor­de­rungen in Vertrags­klau­seln oder bei der Erstel­lung von ange­mes­senen Kontroll­me­cha­nismen geht.

Eckpunkte des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Neben dem eigenen Geschäfts­be­reich, schließt das LkSG weitere Bereiche der Liefer­kette ein. Es umfasst mittel­bare Zulie­ferer, welche keine direkten Vertrags­be­zie­hungen zum Unter­nehmen haben und in der tieferen Liefer­kette sitzen, aber auch unmit­tel­bare, mit dem Unter­nehmen in direkter vertrag­li­cher Bezie­hung stehende Betriebe.

Jedes unter das Gesetz fallende Unter­nehmen, muss eine in diesem veran­kerte und Menschen- sowie Umwelt­rechte umfas­sende Grund­satz­er­klä­rung haben. Des Weiteren muss diese Erklä­rung eine Beschrei­bung enthalten, wie ein Betrieb seinen Pflichten nach­kommt und muss eine Darstel­lung der, auf Grund­lage der Risi­ko­ana­lyse fest­ge­stellten, prio­ri­tären Risiken abdecken.

Das Gesetz verlangt ein wirk­sames und ange­mes­senes Risi­ko­ma­nage­ment, welches in allen maßgeb­li­chen Prozessen und Abläufen veran­kert sein muss. Maßnahmen, das Risi­ko­ma­nage­ment betref­fend, müssen hier Risiken und Verlet­zungen vorbeugen, beenden und mini­mieren. Die Ange­mes­sen­heit bemisst sich hierbei nach Art und Umfang der Geschäfts­tä­tig­keit von Unter­nehmen aber auch dem Einfluss­ver­mögen auf mögliche Verur­sa­cher von Verlet­zungen und die typi­sche zu erwar­tende Schwere dieser.

Die im Gesetz verlangte Risi­ko­ana­lyse meint ein Verfahren zur Iden­ti­fi­zie­rung, Bewer­tung und Prio­ri­sie­rung aller im Betrieb mögli­chen Risiken. Hierzu sollte sich ein Unter­nehmen Eingangs einen Über­blick über die eigene Beschaf­fung, die Struktur und betrof­fene Akteure verschaffen. Dies kann beispiels­weise durch ein Risi­ko­map­ping nach Geschäfts­fel­dern, Stand­orten, Produkten oder Ländern erfolgen und sollte auf Risiken für Mensch und Umwelt fokus­siert sein.

Zur Ermitt­lung von Risiken in der Liefer­kette gibt der NAP Help­desk mit seinem CSR-Risiko-Check Hilfestellung.

In der Risi­ko­ana­lyse sollten die Risiken nach der Ermitt­lung bewertet und prio­ri­siert werden, um im näch­sten Schritt Präven­ti­ons­maß­nahmen einrichten und so Gefahren mini­mieren zu können. Die Über­prü­fung der ermit­telten Risiken soll regel­mäßig und anlass­be­zogen, minde­stens aber jähr­lich erfolgen.

Zur Einhal­tung des LkSG müssen Unter­nehmen außerdem ein Beschwer­de­ver­fahren einrichten, welches für Betrof­fene und Dritte zugäng­lich ist. Dieses Verfahren sollte Infor­ma­tionen auf geeig­nete Weise darstellen, eine schrift­liche Verfah­rens­ord­nung und eine damit betraute Person beinhalten sowie einem hohen Maß an Vertrau­lich­keit gerecht werden.

Umsetzung der Sorgfaltspflicht

Hierzu stellt der NAP Help­desk ein weiteres Online-Tool, den KMU Kompass  zur Verfü­gung, das vor allem kleine und mittel­stän­di­sche Unter­nehmen bei der Umset­zung der unter­neh­me­ri­schen Sorg­falts­pflicht unter­stützen und Praxis­hilfen bieten soll.

Der rege Austausch der Work­shop-Teil­nehmer im Anschluss hat verdeut­licht, wie rele­vant das Thema derzeit ist. Diese Tatsache nehmen wir zu Anlass im Januar einen weiter­füh­renden Vertie­fungs­work­shop anzu­bieten und freuen uns auf rege Teilnahme.