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Geschlechterspezifische Gewalt

Worum geht es?

Geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt und alle Formen von Beläs­ti­gung sind in vielen Berei­chen nach wie vor ein großes Problem und stellen eine Form der geschlech­ter­spe­zi­fi­schen Diskri­mi­nie­rung dar. GBVH ist weit verbreitet und betrifft alle Geschlechter, wobei Frauen und Mädchen weitaus häufiger Opfer von Gewalt werden. In Deutsch­land waren 2019 81,3% aller Betrof­fenen Frauen. Weltweit erlebt laut Statistik mehr als jede dritte Frau in ihrem Leben eine Art der geschlech­ter­spe­zi­fi­schen Gewalt.
Sie umfasst dabei beispiels­weise Zwangs­heirat, sexua­li­sierte und psychi­sche Gewalt aber auch solche, die wirtschaft­liche Folgen für die Frau zur Folge hat, etwa wenn der Zugriff auf Konten verwehrt wird. Geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Gewalt findet oftmals im privaten Haushalt statt, aber auch in anderen Situa­tionen, die von struk­tu­reller Macht­un­gleich­heit und finan­zi­eller Abhän­gig­keit geprägt sind. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine ernst zu nehmende und leider nach wie vor sehr weit verbrei­tete Menschen­rechts­ver­let­zung. Es wird zuneh­mend Wert darauf­ge­legt, diese Art der Gewalt und Beläs­ti­gung proaktiv anzugehen.
Dieses wichtige Thema sollte in allen Wirtschafts­be­rei­chen in das Zentrum des Handelns gerückt werden und motiviert sein durch die Notwen­dig­keit körper­liche und emotio­nale, aber auch finan­zi­elle Schänden bei Opfer und Unter­nehmen zu verhin­dern. Es liegt in unser aller Macht, geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Gewalt zu unter­binden und zum Thema aufzu­klären, damit Menschen auf der ganzen Welt geschützt werden können.

Was wird gemacht?

Unsere Richt­li­nien GOTS und BEST verbieten sexuelle Gewalt, sexuelle Beläs­ti­gung und geschlech­ter­spe­zi­fi­schen Gewalt ungeachtet des Geschlechts. Außerdem wird sicheres Arbeits­um­feldes vorge­schrieben, in dem jede Art der Gewalt, welche zu physi­schen, sexuellen oder physi­schen Schäden für Frauen führt, explizit unter­sagt. Schulungen und Sensi­bi­li­sie­rungs­maß­nahmen zum Thema sind noch nicht Teil der Zertifizierung.
Gemeinsam mit dem Textil­bündnis und dem Global Organic Textile Standard (GOTS) wurde ein Projekt ins Leben gerufen sowie GBVH Richt­li­nien entwi­ckelt, um künftig bei sozialen Audits sowohl durch Unter­nehmen als auch durch Zerti­fi­zierer genauer auf das Thema achten und eingehen zu können. Ziel dieser Richt­li­nien ist es, über Risiken von GBVH zu infor­mieren, die Lücken sozialer Audits hinsicht­lich der Thematik aufzu­zeigen und Handlungs­emp­feh­lungen zu geben. So soll das Risiko von GBVH bei Liefe­ranten und Partnern Deutscher aber auch inter­na­tio­naler Unter­nehmen gesenkt werden und das Thema weiter in das Bewusst­sein der Gesell­schaft rücken. Ende des Jahres soll in Zusam­men­ar­beit mit der Gesell­schaft für Inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit (GIZ) ein Pilot­pro­jekt beginnen.

Wie können sie mitmachen?

Achten Sie beson­ders bei ihren kommenden Sozial­au­dits darauf das Thema der Geschlech­ter­spe­zi­fi­schen Gewalt anzuspre­chen und ihr Personal im Umgang zu schulen. Hilfe­stel­lung hierbei bietet der Leitfaden, welchen Sie unter —– finden können. Sie haben außerdem Inter­esse an einem Pilot­pro­jekt zum Thema GBVH teilzu­nehmen? Dann melden Sie sich gerne bei uns!