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Kinderarbeit - trotz Verbesserungen bleibt noch viel zu tun

Berlin, 15.08.2015. Kinder­ar­beit ist ein Thema, das jeden berührt. Viele Zitate von berühmten Menschen beschreiben auf die eine oder andere Art, dass Kinder „unser Ein und Alles“ sind. Der italie­ni­sche Dichter Dante Alighieri schreibt beispiels­weise „Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.“ Man müsste doch also meinen, dass sich jeder­mann dafür einsetzt, Kinder zu schützen und zu fördern. Doch dem ist nicht so. Junge Menschen werden auf der ganzen Welt misshan­delt und zu billigen Arbeits­kräften gemacht, leider auch und vor allem in der Textil­in­dus­trie. Das mag zu einem geringen Teil in kultu­rellen Unter­schieden begründet  liegen, denn in anderen, in ärmeren Kulturen hat man oft eine andere Einstel­lung zu Kinder­ar­beit, als bei uns hier im Wohlstand. Und hier liegt die häufigste Ursache für Kinder­ar­beit: die Verzweif­lung von Eltern, die ihrer Armut entspringt.

Das Arbeiten von Kindern ist ja auch nicht grund­sätz­lich zu verur­teilen. Wenn ein Kind beispiels­weise neben der Schule im elter­li­chen Betrieb, oder zu Ernte­zeiten auf dem Feld mithilft, dann lernt es etwas dabei. Es hat das gute Gefühl, die Familie zu unter­stützen und bereitet sich auf seine Rolle als produk­tives Mitglied der Gesell­schaft vor. Wo aber liegen die Grenzen?

Sobald  eine Arbeit einen jungen Menschen seiner Kindheit beraubt, sein Entwick­lungs­po­ten­tial einschränkt, seine Gesund­heit oder Moral gefährdet oder seine Würde mit Füßen getreten wird, spricht man Kinder­ar­beit. Kinder sollten also nicht zu schwer an einer Arbeits­tä­tig­keit tragen müssen, sie müssen Raum und Zeit genug haben, um sich zu entwi­ckeln, um die Schule zu besuchen, zu spielen und sich in der Familie geborgen zu fühlen. Auf keinen Fall sollte ein Kind zu lange, zu hart, unter Zwang oder unter Misshand­lungen arbeiten müssen.

Ob eine Tätig­keit als „Kinder­ar­beit“ bezeichnet werden muss, hängt vom Alter ab und von der Länge und Schwere der Arbeit. Auch das recht­liche  Verständnis von „Kinder­ar­beit“ ist je nach Land oder Region unter­schied­lich. Während in einigen Ländern dieser Erde die schlimmsten Formen von Kinder­ar­beit still­schwei­gend geduldet werden, haben andere ein gut funktio­nie­rendes Sozial­system, das junge Menschen vor Misshand­lungen und Ausbeu­tung schützt – wie zum Beispiel Deutschland.


So sollte es sein:

Seit 1919 kämpft die Inter­na­tio­nale Arbeits­or­ga­ni­sa­tion, kurz ILO (Inter­na­tional Labour Organi­sa­tion) für die Einhal­tung der Menschen­rechte. Heute ist sie eine Sonder­or­ga­ni­sa­tion der Vereinten Nationen. Die ILO Kernnormen richten sich also an Regie­rungen und nicht direkt an Wirtschafts­un­ter­nehmen. Mit ihren derzeit 185 Mitglieds­staaten ist sie für die Formu­lie­rung und Durch­set­zung inter­na­tio­naler und rechts­ver­bind­li­cher Arbeits- und Sozial­normen zuständig. Das Inter­na­tio­nale Programm zur Elimi­nie­rung von Kinder­ar­beit (IPEC) der ILO (Inter­na­tional Labour Organi­sa­tion) definiert Kinder­ar­beit zwar sehr ausführ­lich, räumt aber ein, dass die Arbeit von Kindern und Jugend­li­chen auch positiv sein kann. Arbeit darf auf Kinder und Jugend­liche keine negativen Auswir­kungen auf ihre Gesund­heit haben, sie nicht vom Besuch der Schule abhalten oder ihre Entwick­lung schädigen.

Die Kernar­beits­normen  der ILO, die den Charakter von univer­sellen Menschen­rechten haben, umfassen zwei Überein­kommen über Kinder­ar­beit: Das Überein­kommen über das Mindest­alter für die Zulas­sung zur Beschäf­ti­gung (C138) von 1973 verpflichtet jedes Mitglieds­land, eine inner­staat­liche Politik zu verfolgen, die die Abschaf­fung von Kinder­ar­beit gewähr­leistet und die die volle körper­liche und geistige Entwick­lung der Jugend­li­chen sichert. Es enthält kein Verbot der Kinderarbeit.

Das tatsäch­liche Mindest­alter für den Arbeits­ein­tritt  ist je nach Land flexibel, muss aber offiziell festge­legt werden. Dieses Alter darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schul­pflicht endet und auf keinen Fall unter 15 Jahren. Bei Tätig­keiten, die für das Leben, die Gesund­heit oder die Sittlich­keit der Jugend­li­chen gefähr­lich ist, gilt grund­sätz­lich ein Mindest­alter von 18 Jahren. Aller­dings gibt es eine Ausnahme für Tätig­keiten, die im Rahmen einer Ausbil­dung oder eines Prakti­kums stattfinden.

Das Überein­kommen über das Verbot und unver­züg­liche Maßnahmen zur Besei­ti­gung der schlimmsten Formen der Kinder­ar­beit (C182) von 1999 verpflichtet die unter­zeich­nenden Staaten unver­züg­lich Maßnahmen zu treffen, die die schlimmsten Formen der Kinder­ar­beit verbieten und besei­tigen. Hier werden „Kinder“ als Personen unter 18 Jahren definiert und als „die schlimmsten Formen von Kinder­ar­beit“ gelten Sklaverei (Schuld­knecht­schaft, Zwangs­ar­beit etc.), Kinder­handel, Prosti­tu­tion und Porno­grafie, geset­zes­wid­rige Tätig­keiten (vor allem Drogen­handel) und alle Tätig­keiten, die wider­na­tür­lich oder schädi­gend sind.

Eine ausnahms­weise Herab­set­zung des Mindest­al­ters auf 14 Jahre erlaubt das Überein­kommen über das Alter für die Zulas­sung von Kindern zur Arbeit in der Landwirt­schaft (C10) von 1921. Kinder unter 14 Jahren dürfen  in landwirt­schaft­li­chen Betrieben arbeiten, aber nur außer­halb der Schulzeiten.

Viele Wirtschafts­in­itia­tiven und –zusam­men­schlüsse verbieten Kinder­ar­beit ebenfalls. Beispiels­weise die Sustainable Apparel Coali­tion,  die Business Social Compli­ance Initia­tive (BSCI), die Ethical Trading Initia­tive, die Fair Labour Associa­tion, Fair Wear Founda­tion, das Bündnis für Nachhal­tige Texti­lien und einige mehr. Auch nicht staat­liche Standards, wie der Global Organic Textile Standard,  IVN NATUR­TEXTIL BEST, IVN NATUR­LEDER, SA 8000 FairTrade oder STeP lassen Kinder­ar­beit nicht zu.

Die Regelungen in den einzelnen Initia­tiven und Standards sind jedoch unter­schied­lich was das Mindest­alter, die maximalen Arbeits­zeiten und die Anfor­de­rungen an Bildungs­maß­nahmen für Betrof­fene anbelangt, sie verweisen jedoch alle auf die ILO Kernnormen.

Große Hersteller und Handels­ketten der Textil­branche wie Puma, adidas, Otto, C&A oder H&M sind in Staaten ansässig, die  die ILO Verein­ba­rungen ratifi­ziert haben, sie sind Mitglieder in o.g. Initia­tiven oder sind gar gemäß einem Standard zerti­fi­ziert, der Kinder­ar­beit verbietet. Darüber hinaus haben sie  noch eigenen Code of Conduct (Verhal­tens­kodex), in denen sie ihre Liefe­ranten dazu verpflichten keine Kinder­ar­beit einzu­setzen. Unter­neh­mens­ei­gene Kontrollen werden zwar durch­ge­führt, inwie­weit die verzweigten Liefer­ketten aber den Einsatz von Kinder­ar­beit zulassen, ist eine andere Sache.

 

Noch immer arbeiten hundert­tau­sende von Kindern im Textil- und Ledersektor.

Im Bundes­staat Tamil Nadu in Südin­dien werden Mädchen und junge Frauen in Spinne­reien wie Sklavinnen gehalten. Die meisten von ihnen stammen aus der Kaste der Unberühr­baren aus dementspre­chend armen Familien. Mit dem Verspre­chen eines geringen Monats­lohn zu erhalten werden jungen Frauen zwischen 13 und 17 Jahren als Arbei­te­rinnen in Spinne­reien gelockt. Umgerechnet 20 Euro pro Monat – der Mindest­lohn in Indien liegt in dieser Region um das Vier- bis Fünffache höher –  und eine Abfin­dung  von durch­schnitt­lich 3.000 Euro nach drei bis vier Jahren Tätig­keit wird ihnen verspro­chen. Das Geld, das sie nach den drei Jahren erhalten benötigen sie um heiraten zu können, als tradi­tio­nellen Braut­preis (Sumangali). Sie bekommen keine Arbeits­ver­träge und müssen fernab ihrer Familien in betriebs­ei­genen Unter­künften leben, die sie nicht verlassen dürfen.

Die jungen Frauen arbeiten Tag und Nacht, müssen viele Überstunden leisten und werden durch männliche Aufseher kontrol­liert, misshan­delt und teilweise sexuell beläs­tigt. Unter Vorwänden werden die Löhne einbe­halten und nicht wenige der Mädchen überleben diese drei Jahre nicht. Die ILO Konven­tionen zu Kinder­ar­beit hat Indien zwar nicht ratifi­ziert, das so genannte Sumangali System ist in Indien aber eigent­lich inzwi­schen verboten. Die Regie­rung greift aller­dings nicht durch.

Die Garnin­dus­trie ist ein wichtiger Wirtschafts­faktor in Indien und die Spinnerei-Inhaber haben großen Einfluss auf die Politik. So hat die Regie­rung von Tamil Nadu vor einigen Jahren die Dauer einer Ausbil­dung für ungelernte Spinne­rei­ar­beiter auf drei Jahre ausge­dehnt, und lässt zu, dass Mädchen und Frauen unter dem Sumangali-System als »Lehrlinge« gelten.

Laut einer Studie der skandi­na­vi­schen Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tion CIVIDEP gehören zu den Kunden dieser Spinne­reien auch große Modeketten wie C&A, Sainsbury’s und Primark. Zwei Spinne­reien belie­fern Fabriken in Bangla­desch, die das Garn u.a. für H&M weiterverarbeiten.
Für diese Unter­nehmen ist es schwierig, die textile Liefer­kette bis hin zur Spinnerei zurück zu verfolgen. Auch wenn ein Liefe­rant unter­schreibt, dass keine Kinder­ar­beit einge­setzt wird und stich­pro­ben­artig Betriebs­kon­trollen statt­finden, können Menschen­recht­ver­let­zungen nicht ausge­schlossen werden.

Rund 30 Ländern wird vorge­worfen, Kinder in der Baumwoll‑, Textil‑, Leder- und Beklei­dungs­in­dus­trie arbeiten zu lassen. Der Baumwollanbau ist hierbei einer der Bereiche, die am häufigsten Kinder zum Arbeiten einsetzen. Man liest, dass alle Länder betroffen sind, stößt aber beispiels­weise auf Argen­ti­nien, Aserbai­dschan, Brasi­lien, Mali, Parguay, der Türkei und Sambia. Größten­teils  arbeiten die Kinder „nur“ auf den elter­li­chen Farmen, statt zur Schule zu gehen. Die schlimmste Form der Kinder­ar­beit, die Zwangs­ar­beit von Kindern ist aber auch keine Selten­heit, wie zum Beispiel in Mali, Benin, Burkina Faso, China, Indien, Kasach­stan, Pakistan, Tadschi­ki­stan, Turkme­ni­stan und vor allem Usbeki­stan.

Hier werden Schul­kinder für die Baumwoll­ernte rekru­tiert und aus der Schule genommen.  Das Land ist einer der größten Baumwoll­pro­du­zent der Welt  und verkauft sie für über eine Milli­arden US$ auf den Weltmarkt verkauft. Aller­dings geht dieses Geld nicht an die Farmer, die die Baumwolle anbauen. Der usbeki­sche Staat zwingt die Farmer Baumwolle anzubauen, einen Ernteplan zu erfüllen und verbietet den Handel auf dem freien Markt. Rund ein Fünftel der usbeki­schen Kinder sind im Baumwollanbau tätig. Sie sammeln Schäd­linge von den Baumwoll­pflanzen und pflücken die Baumwoll­kap­seln. Die Tätig­keit ist vor allem für jüngere Kinder enorm anstren­gend und zieht sich über mehrere Monate, in denen die Schule nicht besucht werden kann.

Die Pflanzen werden mit Pesti­ziden behan­delt, mit denen die Kinder in Berüh­rung kommen. Jährlich sterben viele Tausend Baumwoll­pflü­cker durch diese Gifte, beson­ders Kinder. Sie  sind gefähr­deter als Erwach­sene, weil ihre Organe für den Abbau von Schad­stoffen noch nicht vollständig ausge­bildet sind und über die dünnere Kinder­haut schneller in den Organismus gelangen. Viele leiden an chroni­schen Augen­ent­zün­dungen, Nieren- und Leber­pro­blemen oder Atemwegserkrankungen.

Fakten und Zahlen

Im Alter zwischen fünf und 17 Jahren arbeiten weltweit 265 Millionen Kinder. 168 Millionen dieser Kinder fallen unter den Begriff „Kinder­ar­beiter“, arbeiten also regel­mäßig mehrere Stunden am Tag. 85 Millionen Mädchen und Jungen verrichten gefähr­liche Tätigkeiten.

Es gibt keine niedrig quali­fi­zierten Tätig­keiten, die nicht auch von Kindern verrichtet werden. Die meisten Kinder arbeiten im sogenannten infor­mellen Sektor, also ohne Verträge oder Sozial­leis­tungen. Etwa zwei Drittel der Kinder­ar­beiter arbeiten in der eigenen Familie. In der Landwirt­schaft arbeiten 59 Prozent, in der Indus­trie 7 Prozent und im Dienst­leis­tungs­be­reich (Haushalts­hilfen) 32 Prozent, davon 7 Prozent als Hausan­ge­stellte. Absolut gesehen arbeiten die meisten Kinder in Asien, der relative Anteil ist jedoch mit 21% im südli­chen Afrika zu finden.

Gute Nachrichten

Bei der Herstel­lung von Kleidung werden sämtliche Tätig­keiten von Kindern ausge­führt. Vom beschrie­benen Baumwollanbau und  den Spinne­reien abgesehen, werden sie auch für Herstel­lung von Seide und in der Konfek­tion einge­setzt, in Färbe­reien und Ausrüs­tungs­be­trieben oder zum Besti­cken von Kleidung. Länder des asiati­schen Raums sind hier Schwer­punkte, vor allem in Bangla­desch (13%) und Indien (12%).

Grund­sätz­lich hat sich die Lage weltweit seit 2000 jedoch signi­fi­kant verbes­sert. Die Zahl der arbei­tenden Kinder ist seit dem Jahrtau­send­wechsel von 246 auf 168 Millionen und damit um fast ein Drittel gesunken. Laut des ILO-Berichts “Marking progress against child labour”.

Das sind zwar durchaus „Good News“, ist letzt­end­lich aber eine noch immer nicht ausrei­chende Verbes­se­rung. Denn trotz der Entwick­lung in den vergan­genen Jahren ist der Rückgang von Kinder­ar­beit nicht hoch genug, um das von der ILO gesetzte Ziel zu errei­chen, bis 2016 die schlimmsten Formen der Kinder­ar­beit besei­tigt zu haben.

Stell­schrauben

Die häufigste Ursache dafür, dass Kinder arbeiten müssen, ist die Armut der Eltern. Dass darüber hinaus Kinder für Arbeiten einge­setzt werden, die ihnen schaden, liegt jedoch in der Verant­wortung derer, für die sie arbeiten. Die wiederum stehen unter dem Einfluss ihrer Kunden, den Impor­teuren der Industrienationen.

Zum einen ist die Politik nach wie vor gefragt. Regie­rungen vor Ort sind in der Pflicht, die Gesetze, die sie erlassen auch zu verfolgen und sich von Korrup­tion zu befreien. Die westliche Politik kann durch bilate­rale Gespräche hier Einfluss nehmen. In Deutsch­land ist für solche Verhand­lungen das Bundes­mi­nis­te­rium für Inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit zuständig. Durch Entwick­lungs­ar­beit kann zudem die wirtschaft­liche Situa­tion der Eltern verbes­sert werden.

Indus­trie und Handel sind in der Verant­wortung, den Produk­ti­onsweg ihrer Texti­lien und Leder­waren zu kennen und positiven Druck auf die Liefe­ranten zu nehmen. Dabei ist es wichtig, keinen übermä­ßigen Preis­druck auszuüben.

Fazit

Kinder­ar­beit ist nicht immer schlecht, aber es ist schwierig zu beurteilen, ab wann der Einsatz von Kindern zum Arbeiten noch toleriert werden kann und wann nicht. Auch wenn ein Kind die Schule versäumt, die die Existenz der ganzen Familie zu sichern, ist dies in der entspre­chenden Kultur vermut­lich absolut akzep­tabel. Wenn Kinder gezwungen werden zu arbeiten oder misshan­delt werden, ist eindeutig eine Grenze weit überschritten. Wie erfahren wir aber, unter welchen Umständen ein Textil- oder Leder­pro­dukt entstanden ist? Durch die oben beschrie­benen Siegel, die einen Ausschluss von Kinder­ar­beit durch die gesamte Produk­ti­ons­kette sicherstellen.

 

Pressemitteilung

Internationaler Verband der
Naturtextilwirtschaft e.V.

 

 

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