NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST

Kind in rot-/lilafarbener Kleidung aus Bio-Strick liegt auf bunten Blättern, © disana

Dieser vor allem im europäi­schen Raum bekannte Standard liegt weit über der Gesetz­ge­bung der europäi­schen Union. Er ist derzeit der Standard mit den höchsten Ansprü­chen an textile Ökologie und zeigt das im Augen­blick maximale, reali­sier­bare Niveau auf. BEST spiegelt seit 2000 die vom Inter­na­tio­nalen Verband der Natur­tex­til­wirt­schaft e. V. (IVN) entwor­fenen Richt­li­nien für Natur­tex­ti­lien wider und bildet die gesamte textile Produk­ti­ons­kette ab, in ökolo­gi­scher und sozial­ver­ant­wort­li­cher Hinsicht. Bewusst wird hierbei eine einge­schränkte Palette an Quali­täten und Produkten in Kauf genommen.

Bewusst­sein für Umweltschutz

Zunächst muss ein Unter­nehmen, das sich dafür entscheidet Natur­tex­ti­lien herzu­stellen, festlegen, welchen Weg es dabei beschreiten möchte. Die Richt­li­nien für BEST schreiben vor, dass ein Betrieb über eine „Umwelt­po­licy“ verfügen muss. In diesem Dokument, das der Zerti­fi­zie­rungs­stelle vorge­legt wird, findet man Maßnahmen zur Minimie­rung und Überwa­chung von Abfall und Umwelt­be­las­tungen und Pläne für Fälle von Abfall- und Verschmut­zungs­vor­fällen oder Dokumen­ta­tionen zur Ausbil­dung des Perso­nals zum sparsamen Umgang mit Wasser und Energie, zur richtigen und minimalen Verwen­dung von Chemi­ka­lien und ihrer korrekten Entsor­gung sowie Programme zur Verbes­se­rung des Betriebs­ab­laufs in dieser Hinsicht.

Natur Pur von Anfang an

Die Grund­lage für Texti­lien aller Art bilden zunächst einmal die Fasern aus denen sie herge­stellt sind. Deshalb legt das Quali­täts­zei­chen BEST beson­deres Augen­merk darauf. Bei BEST muss die Fläche einer Textilie (also das eigent­liche Gewebe oder Gestrick ohne Zutaten wie Reißver­schlüsse, Bündchen, Einlagen, Futter, Knöpfe etc.) zu 100% aus Natur­fa­sern bestehen, die aus kontrol­liert biolo­gi­schem Anbau (kbA) oder kontrol­liert biolo­gi­scher Tierhal­tung (kbT) stammen.

Synthe­ti­sche Fasern, wie z. B. Elasthan, Polyacryl oder Viskose dürfen nur zu höchs­tens 5% bei Zutaten oder in Ausnah­me­fällen bei elasti­schen Stoffen einge­setzt werden, wie beispiels­weise bei Bündchen oder Spitze. Synthe­ti­sche Fasern bieten zwar einige Vorteile, wie z. B. Elasti­zität bei Wäsche und Strumpf­waren, sie sind vom ökolo­gi­schen Stand­punkt her aber nicht akzep­tabel, da sie nur unter einem hohen Energie­auf­wand und unter Verwen­dung nicht erneu­er­barer Rohstoffe herge­stellt werden können.

Aber bitte Bio!

Auch der Anbau von Natur­fa­sern kann Umwelt­schäden verur­sa­chen. Baumwolle beispiels­weise führt durch den hohen Einsatz von Pesti­ziden und einem hohen Wasser­ver­brauch zu signi­fi­kanten Schäden der Umwelt.

Dies ist aller­dings haupt­säch­lich im konven­tio­nellen Faser­anbau der Fall, da bei zerti­fi­zierten Biofa­sern keine synthe­ti­schen Dünge- oder Pflan­zen­schutz­mittel einge­setzt werden dürfen. Auch die hochgif­tigen Entlau­bungs­mittel, die bei Baumwollanbau einge­setzt werden, sind tabu, denn die Baumwolle wird von Hand gepflückt. Bei der Produk­tion von tieri­schen Fasern wie Wolle und Seide gelten ebenfalls hohe Ansprüche: keine präventiv einge­setzten synthe­ti­schen Pestizid-Bäder bei Schafen, artge­rechte Tierhal­tung und Bio-Futter.

Wenn die Faser erst gewonnen wurde, muss sie noch viele Schritte bis zum fertigen Textil durch­laufen: zum Beispiel Spinnen, Färben, Weben, Stricken, Ausrüsten, Zuschneiden oder Nähen.

Chemi­ka­li­en­ma­nage­ment — in allen Prozess-Stufen

In all diesen Produk­ti­ons­stufen können gefähr­liche Substanzen einge­setzt werden, die aber bei BEST zerti­fi­zierten Texti­lien verboten oder nur extrem einge­schränkt zugelassen sind. Die Richt­linie 67/548/ der EU führt eine große Zahl einzelner Gefahr­stoffe auf und gibt für jeden dort gelis­teten Stoff eine gesetz­liche Einstu­fung und Kennzeich­nung vor. Hierbei handelt es sich um die sogenannten „R‑Sätze“, also Risiko-Sätze.

Bei BEST dürfen grund­sätz­lich keine Substanzen einge­setzt werden, die hier gelis­teten sind: krebs­er­zeu­gend, Erbgut schädi­gend, Fortpflan­zungs­fä­hig­keit beein­träch­ti­gend, schädi­gend für das Kind im Mutter­leib, etc. Bestimmte, beson­ders bedenk­liche Substanzen sind dann noch einmal explizit verboten bzw. stark einge­schränkt: unter Perma­nentem AOX werden unter­schied­lichste organi­schen Verbin­dungen mit Chrom, Brom, Chlor oder Fluor zusam­men­ge­fasst, die sich sehr schwer abbauen. Sie reichern sich in Organismen an, beispiels­weise im Blut, im Fettge­webe oder in der Mutter­milch und können krebs­er­re­gend sein.

Sie kommen in Farbstoffen, Teflon oder Ausrüs­tungen vor, die Texti­lien wasser­ab­wei­send machen oder flamm­hem­mend wirken. Fluor­koh­len­was­ser­stoff ist eine der organi­schen Fluor-Verbin­dungen aus dieser Gruppe. Haloge­nierte und Aroma­ti­sche Lösemittel sind ebenfalls als gesund­heits­schäd­lich einge­stuft und stehen in Verdacht krebs­er­re­gend zu sein. Menschen, die damit arbeiten können sie einatmen, da sie flüchtig sind. Indus­tri­elle Fleck­ent­ferner oder Druck­pasten enthalten diese Lösungs­mittel. Chlor-Phenole wie TCP oder PCP sind Lösemittel oder Konser­vie­rungs­mittel. Sie sind ebenfalls krebs­er­re­gend und gesund­heits­schäd­lich. Zu den verbo­tenen Komplex­bild­nern und wasch­ak­tiven Substanzen gehören APEO, das hormo­nell wirksam und fisch­giftig ist, EDTA und DTPA, sind beide sehr schwer abbaubar.

Formaldehyd kann Aller­gien auslösen und wird als erbgut­ver­än­dernd und frucht­schä­di­gend einge­stuft. Es wird als Konser­vie­rungs­mittel einge­setzt, bei Ausrüs­tungen wie bügel­frei oder knitter­frei oder kommt in Druck­pasten vor. Sogenannte Quater­näre Ammoni­um­ver­bin­dungen sind fisch­giftig und sind konven­tio­nell in Weich­griff­mit­teln enthalten oder werden zur Verbes­se­rung der Farbecht­heit bei Reaktiv­farben genutzt. Schwer­me­talle sind ebenfalls unzulässig, bei Eisen gilt jedoch eine generelle Ausnahme und Kupfer darf in blauen, grünen und türkis­far­benen Farbstoffen zu bis zu 5% enthalten sein. Genetisch verän­derte Organismen (GVOs), die in indus­tri­ellen Stärke­pro­dukten und Enzymen enthalten sind, sind natür­lich absolut verboten.

Von der Faser zum Garn …

Der nächste Schritt nach der Faser­ge­win­nung ist die Herstel­lung des Garns, das Spinnen. Bevor Fasern versponnen werden können, müssen sie gerei­nigt werden, haupt­säch­lich von Schmutz­par­ti­keln. Schritt eins hierfür ist das Waschen. Dann wird die restliche Verun­rei­ni­gung im Garn entweder chemisch durch eine Schwe­fel­säure-Behand­lung (Karbo­ni­sieren) entfernt oder aber auf umwelt­scho­nende Weise mecha­nisch, durch Kämmen des Garns. Während des Spinnens und Zwirnens werden Gleit­mittel (Schmälzen) und Zwirnöle aufge­bracht, die dann später zur Belas­tung von Abwasser und Abluft führen können. Bei BEST werden, wenn erfor­der­lich nur Paraffin, Paraf­finöle und Substanzen auf Basis von natür­li­chen Rohstoffen verwendet.

… und zum Stoff

Die fertigen Garne werden danach entweder weiter behan­delt, also gefärbt oder gebleicht oder sie werden direkt zu einer „textilen Fläche“, also zu Stoff weiter­ver­ar­beitet. Dies geschieht durch Weben, Stricken oder die Vlies­her­stel­lung. Zum besseren Gleiten der Fäden beim Weben oder Stricken werden sogenannte Gleit­mittel, Avivagen, Spulöle, Schäröle, Zwirnöle, Stricköle oder Schlichten einge­setzt. Schlicht­emittel, beson­ders Polyvi­nyl­al­kohol (PVA), tragen in hohem Maße zur CSB- Belas­tung (Chemi­scher Sauer­stoff­be­darf) des Abwas­sers bei. PVA kann in vielen Kläran­lagen nicht abgebaut werden. Bei BEST erlaubte Schlicht­emittel sind Stärke, Stärk­ede­ri­vate, andere natür­liche Substanzen und CMC (Carboxy­me­thyl­cel­lu­lose), Polyvi­nyl­al­kohol (PVA) darf mit einem Anteil von < 25% an der Gesamt­schlichte und nur in Kombi­na­tion mit natür­li­chen Substanzen verwendet werden. Beim Stricken , Wirken oder Weben verwen­dete Öle dürfen keine Schwer­me­talle enthalten. Andere Zusätze sind nur auf der Basis von natür­li­chen Rohstoffen erlaubt. Im konven­tio­nellen Bereich verwen­dete Mineralöle, Polyo­lester, Silikone und als Additive einge­setzte Emulga­toren, Antista­tika, Tenside sind beispiels­weise nicht erlaubt. Zur Vlies­her­stel­lung sind nur mecha­ni­sche Verfahren zugelassen, wie Kompak­tie­rung, Filzen und Nadeln. Ist die textile Fläche dann herge­stellt, wird sie zur Weiter­ver­ar­bei­tung vorbe­reitet. Hier gibt es viele verschie­dene Verfahren und Möglich­keiten, bei denen eine Vielzahl von „Umwelt­sünden“ begangen werden können, die bei BEST verboten sind. Zunächst wird der Stoff „entschlichtet“, das heißt, die Schlicht­emittel, die vorher aufge­bracht wurden, werden nun wieder entfernt. Das ist notwendig, damit die Substanzen, die weiterhin verwendet werden überhaupt auf und in das Gewebe gelangen können. Hierfür dürfen nur enzyma­ti­sche Substanzen einge­setzt werden, keine Säuren oder Persul­fate. Um Stoffe besser färben zu können, werden sie häufig gebleicht. Dies darf nach BEST nur mit Sauer­stoff erfolgen, nicht etwa mit Chlor, Wasser­stoff­per­oxid, Natron­lauge oder Tensiden. Eine weitere häufig einge­setzte Behand­lung ist das Merze­ri­sieren, worunter man ein Vered­lungs­ver­fahren für Baumwolle, versteht. Beim Merze­ri­sieren wird Baumwolle unter Einwir­kung von Zugspan­nung konzen­trierter Natron­lauge ausge­setzt, der Stoff wird besser färbbar, bekommt einen seidigen Glanz und eine höhere Festig­keit. Dieses Verfahren ist bei BEST nicht erlaubt. Beson­deres Augen­merk legt die BEST-Richt­linie auch auf das Abwasser. Nassver­ed­lungs­be­triebe müssen Sedimen­tie­rung, Tempe­ratur und pH-Wert messen und überwa­chen, die Tempe­ratur, der Kupfer­ge­halt und der chemi­sche Sauer­stoff­be­darf (CSB) des Abwas­sers müssen regel­mäßig überwacht werden und festge­legten Grenz­werten entsprechen.

Bunt und praktisch

Der nächste Schritt auf dem Weg zum fertigen Textil ist dann gewöhn­lich das Färben oder Drucken. Bei der Auswahl von Farbstoffen, Pigmenten und Hilfs­mit­teln – natür­liche und synthe­ti­schen Farb- und Hilfs­stoffe sind zugelassen – gilt es darauf zu achten, dass diese den Richt­li­nien entspre­chen und keine der verbo­tenen Substanzen enthalten. Hierzu gehört auch, dass keine schwer­me­tall­hal­tigen Farben (Ausnahme für Eisen) oder aminfrei­set­zende Azofarb­stoffe zugelassen sind. Es sind nur Druck­ver­fahren erlaubt, die auf Wasser oder natür­li­chen Ölen beruhen, keine Ätzdruck­ver­fahren und aroma­ti­schen Lösungsmittel.

Die Ausrüs­tung ist ein weiterer komplexer Verfah­rens­schritt inner­halb der textilen Produk­tions-Kette. Alle Arbeits­pro­zesse, die das Aussehen oder die Trage- und Pflege­ei­gen­schaften von Texti­lien verän­dern, werden unter diesem Begriff zusam­men­ge­fasst. Durch die Einschrän­kung der Substanzen, die bei BEST verwendet werden dürfen, stehen manche Ausrüs­tungen, die bei konven­tio­nellen Texti­lien zu finden sind, nicht zur Verfü­gung, andere werden durch mecha­ni­sche, thermi­sche und andere physi­ka­li­sche Ausrüs­tungs­ver­fahren ersetzt. Nur natür­li­cher Hilfs­stoffe und GVO-freier Enzyme dürfen hierbei Verwen­dung finden. Flamm­hem­mende Hilfs­stoffe sind ausnahms­weise nur dann erlaubt, wenn ihre Verwen­dung in dem jewei­ligen Land für die das Produkt bestimmt ist, gesetz­lich vorge­schrieben ist.

Wenn alles zusammen läuft

Endlich sind wir bei der Konfek­tion, dem Zusam­men­nähen der Texti­lien angelangt. Die verwen­deten Nähfäden hierfür dürfen zwar synthe­ti­sche PES-Garnen sein, damit die Nähte von Kleidungs­stü­cken nicht zu schnell aufgehen, ein Aspekt der Nachhal­tig­keit. Die Fäden müssen aber mit Baumwolle umman­telt werden. Stick­garne hingegen dürfen nur aus Natur­fa­sern bestehen. Appli­ka­tionen, Futter, Taschen, Einlagen, Nahtbänder, Bänder, Kordeln, Etiketten oder Spitze müssen aus reinen Natur­fa­sern bestehen. Bei Schul­ter­pols­tern, elasti­schen Bändern oder Garnen und Abschluss­spitzen ist eine Beimi­schung von synthe­ti­schen Materia­lien erlaubt ist, damit diese weniger schell ausleiern – hier greift der Nachhaltigkeitsgedanke.

Knöpfe und Druck­knöpfe dürfen nur aus natür­li­chen Rohstoffen oder Metall bestehen. Reißver­schlüsse müssen stark belastbar sein, daher dürfen diese sowohl aus natür­li­chen Materia­lien wie auch aus Kunst­stoffen bestehen, solange diese kein PVC enthalten. Das Metall für Knöpfe, Reißver­schlüsse und Schnallen muss frei von Nickel und Chrom sein.

Abschlie­ßend sind noch Verpa­ckung und Trans­port geregelt: Die Produkte müssen so gelagert und trans­por­tiert werden, dass eine Verun­rei­ni­gung mit konven­tio­nellen Produkten und unzuläs­sigen Substanzen oder ein Vertau­schung verhin­dert wird. Bei Unter­nehmen, die sowohl ökolo­gisch als auch konven­tio­nell arbeiten, müssen alle ökolo­gi­schen Stoffe getrennt von den konven­tio­nellen gelagert und eindeutig gekenn­zeichnet werden. Das Verpa­ckungs­ma­te­rial darf kein PVC enthalten. Sämtliche Trans­port­mittel und ‑wege müssen dokumen­tiert werden.

Verbrau­cher­schutz

Beson­ders wichtig für Verbrau­cher ist natür­lich auch die Qualität eines Textils, deshalb gibt der BEST-Standard bestimmte techni­sche Quali­täts­pa­ra­meter vor, die einge­halten werden müssen: Reibecht­heit, Schweiß­echt­heit, Licht­echt­heit, Einlauf­werte, Wasch­echt­heit und beson­ders wichtig für Babybe­klei­dung: die Speichelechtheit.

Ebenso wichtig wie die Gebrauchs­ei­gen­schaften von Texti­lien, ist ihre gesund­heit­liche Unbedenk­lich­keit. BEST verlangt für zerti­fi­zierte Produkte eine Rückstands­kon­trolle im Endpro­dukt. Hierbei unter­laufen die fertigen Texti­lien im Labor chemi­sche Tests, bei denen überprüft wird, ob die Texti­lien auch tatsäch­lich keine gesund­heits­schäd­li­chen Stoffe enthalten, die Abrieb oder Schweiß auf die Haut des Trägers gelangen können. Die Grenz­werte hierbei sind erheb­lich strenger, als die des Gesetz­ge­bers und bieten noch einmal eine zusätz­liche Sicherheit.

Soziale Verant­wortung

Sämtliche Betriebe sind per BEST-Standard dazu verpflichtet, festge­legte Sozial­stan­dards einzu­halten, die in den Betrieben vor Ort bei der Kontrolle überprüft werden. Diese orien­tieren sich an den Kernnormen der Inter­na­tional Labour Organi­sa­tion (ILO): Es gibt keine Zwangs­ar­beit oder Sklaven­ar­beit, Verei­ni­gungs­frei­heit und Recht auf Tarif­ver­hand­lungen werden respek­tiert, die Arbeits­be­ding­ungen sind sicher und hygie­nisch, es wird keine Kinder­ar­beit verrichtet, es werden existenz­si­chernde Löhne gezahlt, es gibt keine überlangen Arbeits­zeiten, es erfolgt keine Diskri­mi­nie­rung, den Arbei­tern wird eine reguläre Anstel­lung angeboten und grobe oder inhumane Behand­lung ist nicht erlaubt.