NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST
Dieser vor allem im europäischen Raum bekannte Standard liegt weit über der Gesetzgebung der europäischen Union. Er ist derzeit der Standard mit den höchsten Ansprüchen an textile Ökologie und zeigt das im Augenblick maximale, realisierbare Niveau auf. BEST spiegelt seit 2000 die vom Internationalen Verband der Naturtextilwirtschaft e. V. (IVN) entworfenen Richtlinien für Naturtextilien wider und bildet die gesamte textile Produktionskette ab, in ökologischer und sozialverantwortlicher Hinsicht. Bewusst wird hierbei eine eingeschränkte Palette an Qualitäten und Produkten in Kauf genommen.
Bewusstsein für Umweltschutz
Zunächst muss ein Unternehmen, das sich dafür entscheidet Naturtextilien herzustellen, festlegen, welchen Weg es dabei beschreiten möchte. Die Richtlinien für BEST schreiben vor, dass ein Betrieb über eine „Umweltpolicy“ verfügen muss. In diesem Dokument, das der Zertifizierungsstelle vorgelegt wird, findet man Maßnahmen zur Minimierung und Überwachung von Abfall und Umweltbelastungen und Pläne für Fälle von Abfall- und Verschmutzungsvorfällen oder Dokumentationen zur Ausbildung des Personals zum sparsamen Umgang mit Wasser und Energie, zur richtigen und minimalen Verwendung von Chemikalien und ihrer korrekten Entsorgung sowie Programme zur Verbesserung des Betriebsablaufs in dieser Hinsicht.
Natur Pur von Anfang an
Die Grundlage für Textilien aller Art bilden zunächst einmal die Fasern aus denen sie hergestellt sind. Deshalb legt das Qualitätszeichen BEST besonderes Augenmerk darauf. Bei BEST muss die Fläche einer Textilie (also das eigentliche Gewebe oder Gestrick ohne Zutaten wie Reißverschlüsse, Bündchen, Einlagen, Futter, Knöpfe etc.) zu 100% aus Naturfasern bestehen, die aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) oder kontrolliert biologischer Tierhaltung (kbT) stammen.
Synthetische Fasern, wie z. B. Elasthan, Polyacryl oder Viskose dürfen nur zu höchstens 5% bei Zutaten oder in Ausnahmefällen bei elastischen Stoffen eingesetzt werden, wie beispielsweise bei Bündchen oder Spitze. Synthetische Fasern bieten zwar einige Vorteile, wie z. B. Elastizität bei Wäsche und Strumpfwaren, sie sind vom ökologischen Standpunkt her aber nicht akzeptabel, da sie nur unter einem hohen Energieaufwand und unter Verwendung nicht erneuerbarer Rohstoffe hergestellt werden können.
Aber bitte Bio!
Auch der Anbau von Naturfasern kann Umweltschäden verursachen. Baumwolle beispielsweise führt durch den hohen Einsatz von Pestiziden und einem hohen Wasserverbrauch zu signifikanten Schäden der Umwelt.
Dies ist allerdings hauptsächlich im konventionellen Faseranbau der Fall, da bei zertifizierten Biofasern keine synthetischen Dünge- oder Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen. Auch die hochgiftigen Entlaubungsmittel, die bei Baumwollanbau eingesetzt werden, sind tabu, denn die Baumwolle wird von Hand gepflückt. Bei der Produktion von tierischen Fasern wie Wolle und Seide gelten ebenfalls hohe Ansprüche: keine präventiv eingesetzten synthetischen Pestizid-Bäder bei Schafen, artgerechte Tierhaltung und Bio-Futter.
Wenn die Faser erst gewonnen wurde, muss sie noch viele Schritte bis zum fertigen Textil durchlaufen: zum Beispiel Spinnen, Färben, Weben, Stricken, Ausrüsten, Zuschneiden oder Nähen.
Chemikalienmanagement — in allen Prozess-Stufen
In all diesen Produktionsstufen können gefährliche Substanzen eingesetzt werden, die aber bei BEST zertifizierten Textilien verboten oder nur extrem eingeschränkt zugelassen sind. Die Richtlinie 67/548/ der EU führt eine große Zahl einzelner Gefahrstoffe auf und gibt für jeden dort gelisteten Stoff eine gesetzliche Einstufung und Kennzeichnung vor. Hierbei handelt es sich um die sogenannten „R‑Sätze“, also Risiko-Sätze.
Bei BEST dürfen grundsätzlich keine Substanzen eingesetzt werden, die hier gelisteten sind: krebserzeugend, Erbgut schädigend, Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigend, schädigend für das Kind im Mutterleib, etc. Bestimmte, besonders bedenkliche Substanzen sind dann noch einmal explizit verboten bzw. stark eingeschränkt: unter Permanentem AOX werden unterschiedlichste organischen Verbindungen mit Chrom, Brom, Chlor oder Fluor zusammengefasst, die sich sehr schwer abbauen. Sie reichern sich in Organismen an, beispielsweise im Blut, im Fettgewebe oder in der Muttermilch und können krebserregend sein.
Sie kommen in Farbstoffen, Teflon oder Ausrüstungen vor, die Textilien wasserabweisend machen oder flammhemmend wirken. Fluorkohlenwasserstoff ist eine der organischen Fluor-Verbindungen aus dieser Gruppe. Halogenierte und Aromatische Lösemittel sind ebenfalls als gesundheitsschädlich eingestuft und stehen in Verdacht krebserregend zu sein. Menschen, die damit arbeiten können sie einatmen, da sie flüchtig sind. Industrielle Fleckentferner oder Druckpasten enthalten diese Lösungsmittel. Chlor-Phenole wie TCP oder PCP sind Lösemittel oder Konservierungsmittel. Sie sind ebenfalls krebserregend und gesundheitsschädlich. Zu den verbotenen Komplexbildnern und waschaktiven Substanzen gehören APEO, das hormonell wirksam und fischgiftig ist, EDTA und DTPA, sind beide sehr schwer abbaubar.
Formaldehyd kann Allergien auslösen und wird als erbgutverändernd und fruchtschädigend eingestuft. Es wird als Konservierungsmittel eingesetzt, bei Ausrüstungen wie bügelfrei oder knitterfrei oder kommt in Druckpasten vor. Sogenannte Quaternäre Ammoniumverbindungen sind fischgiftig und sind konventionell in Weichgriffmitteln enthalten oder werden zur Verbesserung der Farbechtheit bei Reaktivfarben genutzt. Schwermetalle sind ebenfalls unzulässig, bei Eisen gilt jedoch eine generelle Ausnahme und Kupfer darf in blauen, grünen und türkisfarbenen Farbstoffen zu bis zu 5% enthalten sein. Genetisch veränderte Organismen (GVOs), die in industriellen Stärkeprodukten und Enzymen enthalten sind, sind natürlich absolut verboten.
Von der Faser zum Garn …
Der nächste Schritt nach der Fasergewinnung ist die Herstellung des Garns, das Spinnen. Bevor Fasern versponnen werden können, müssen sie gereinigt werden, hauptsächlich von Schmutzpartikeln. Schritt eins hierfür ist das Waschen. Dann wird die restliche Verunreinigung im Garn entweder chemisch durch eine Schwefelsäure-Behandlung (Karbonisieren) entfernt oder aber auf umweltschonende Weise mechanisch, durch Kämmen des Garns. Während des Spinnens und Zwirnens werden Gleitmittel (Schmälzen) und Zwirnöle aufgebracht, die dann später zur Belastung von Abwasser und Abluft führen können. Bei BEST werden, wenn erforderlich nur Paraffin, Paraffinöle und Substanzen auf Basis von natürlichen Rohstoffen verwendet.
… und zum Stoff
Die fertigen Garne werden danach entweder weiter behandelt, also gefärbt oder gebleicht oder sie werden direkt zu einer „textilen Fläche“, also zu Stoff weiterverarbeitet. Dies geschieht durch Weben, Stricken oder die Vliesherstellung. Zum besseren Gleiten der Fäden beim Weben oder Stricken werden sogenannte Gleitmittel, Avivagen, Spulöle, Schäröle, Zwirnöle, Stricköle oder Schlichten eingesetzt. Schlichtemittel, besonders Polyvinylalkohol (PVA), tragen in hohem Maße zur CSB- Belastung (Chemischer Sauerstoffbedarf) des Abwassers bei. PVA kann in vielen Kläranlagen nicht abgebaut werden. Bei BEST erlaubte Schlichtemittel sind Stärke, Stärkederivate, andere natürliche Substanzen und CMC (Carboxymethylcellulose), Polyvinylalkohol (PVA) darf mit einem Anteil von < 25% an der Gesamtschlichte und nur in Kombination mit natürlichen Substanzen verwendet werden. Beim Stricken , Wirken oder Weben verwendete Öle dürfen keine Schwermetalle enthalten. Andere Zusätze sind nur auf der Basis von natürlichen Rohstoffen erlaubt. Im konventionellen Bereich verwendete Mineralöle, Polyolester, Silikone und als Additive eingesetzte Emulgatoren, Antistatika, Tenside sind beispielsweise nicht erlaubt. Zur Vliesherstellung sind nur mechanische Verfahren zugelassen, wie Kompaktierung, Filzen und Nadeln. Ist die textile Fläche dann hergestellt, wird sie zur Weiterverarbeitung vorbereitet. Hier gibt es viele verschiedene Verfahren und Möglichkeiten, bei denen eine Vielzahl von „Umweltsünden“ begangen werden können, die bei BEST verboten sind. Zunächst wird der Stoff „entschlichtet“, das heißt, die Schlichtemittel, die vorher aufgebracht wurden, werden nun wieder entfernt. Das ist notwendig, damit die Substanzen, die weiterhin verwendet werden überhaupt auf und in das Gewebe gelangen können. Hierfür dürfen nur enzymatische Substanzen eingesetzt werden, keine Säuren oder Persulfate. Um Stoffe besser färben zu können, werden sie häufig gebleicht. Dies darf nach BEST nur mit Sauerstoff erfolgen, nicht etwa mit Chlor, Wasserstoffperoxid, Natronlauge oder Tensiden. Eine weitere häufig eingesetzte Behandlung ist das Merzerisieren, worunter man ein Veredlungsverfahren für Baumwolle, versteht. Beim Merzerisieren wird Baumwolle unter Einwirkung von Zugspannung konzentrierter Natronlauge ausgesetzt, der Stoff wird besser färbbar, bekommt einen seidigen Glanz und eine höhere Festigkeit. Dieses Verfahren ist bei BEST nicht erlaubt. Besonderes Augenmerk legt die BEST-Richtlinie auch auf das Abwasser. Nassveredlungsbetriebe müssen Sedimentierung, Temperatur und pH-Wert messen und überwachen, die Temperatur, der Kupfergehalt und der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) des Abwassers müssen regelmäßig überwacht werden und festgelegten Grenzwerten entsprechen.
Bunt und praktisch
Der nächste Schritt auf dem Weg zum fertigen Textil ist dann gewöhnlich das Färben oder Drucken. Bei der Auswahl von Farbstoffen, Pigmenten und Hilfsmitteln – natürliche und synthetischen Farb- und Hilfsstoffe sind zugelassen – gilt es darauf zu achten, dass diese den Richtlinien entsprechen und keine der verbotenen Substanzen enthalten. Hierzu gehört auch, dass keine schwermetallhaltigen Farben (Ausnahme für Eisen) oder aminfreisetzende Azofarbstoffe zugelassen sind. Es sind nur Druckverfahren erlaubt, die auf Wasser oder natürlichen Ölen beruhen, keine Ätzdruckverfahren und aromatischen Lösungsmittel.
Die Ausrüstung ist ein weiterer komplexer Verfahrensschritt innerhalb der textilen Produktions-Kette. Alle Arbeitsprozesse, die das Aussehen oder die Trage- und Pflegeeigenschaften von Textilien verändern, werden unter diesem Begriff zusammengefasst. Durch die Einschränkung der Substanzen, die bei BEST verwendet werden dürfen, stehen manche Ausrüstungen, die bei konventionellen Textilien zu finden sind, nicht zur Verfügung, andere werden durch mechanische, thermische und andere physikalische Ausrüstungsverfahren ersetzt. Nur natürlicher Hilfsstoffe und GVO-freier Enzyme dürfen hierbei Verwendung finden. Flammhemmende Hilfsstoffe sind ausnahmsweise nur dann erlaubt, wenn ihre Verwendung in dem jeweiligen Land für die das Produkt bestimmt ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn alles zusammen läuft
Endlich sind wir bei der Konfektion, dem Zusammennähen der Textilien angelangt. Die verwendeten Nähfäden hierfür dürfen zwar synthetische PES-Garnen sein, damit die Nähte von Kleidungsstücken nicht zu schnell aufgehen, ein Aspekt der Nachhaltigkeit. Die Fäden müssen aber mit Baumwolle ummantelt werden. Stickgarne hingegen dürfen nur aus Naturfasern bestehen. Applikationen, Futter, Taschen, Einlagen, Nahtbänder, Bänder, Kordeln, Etiketten oder Spitze müssen aus reinen Naturfasern bestehen. Bei Schulterpolstern, elastischen Bändern oder Garnen und Abschlussspitzen ist eine Beimischung von synthetischen Materialien erlaubt ist, damit diese weniger schell ausleiern – hier greift der Nachhaltigkeitsgedanke.
Knöpfe und Druckknöpfe dürfen nur aus natürlichen Rohstoffen oder Metall bestehen. Reißverschlüsse müssen stark belastbar sein, daher dürfen diese sowohl aus natürlichen Materialien wie auch aus Kunststoffen bestehen, solange diese kein PVC enthalten. Das Metall für Knöpfe, Reißverschlüsse und Schnallen muss frei von Nickel und Chrom sein.
Abschließend sind noch Verpackung und Transport geregelt: Die Produkte müssen so gelagert und transportiert werden, dass eine Verunreinigung mit konventionellen Produkten und unzulässigen Substanzen oder ein Vertauschung verhindert wird. Bei Unternehmen, die sowohl ökologisch als auch konventionell arbeiten, müssen alle ökologischen Stoffe getrennt von den konventionellen gelagert und eindeutig gekennzeichnet werden. Das Verpackungsmaterial darf kein PVC enthalten. Sämtliche Transportmittel und ‑wege müssen dokumentiert werden.
Verbraucherschutz
Besonders wichtig für Verbraucher ist natürlich auch die Qualität eines Textils, deshalb gibt der BEST-Standard bestimmte technische Qualitätsparameter vor, die eingehalten werden müssen: Reibechtheit, Schweißechtheit, Lichtechtheit, Einlaufwerte, Waschechtheit und besonders wichtig für Babybekleidung: die Speichelechtheit.
Ebenso wichtig wie die Gebrauchseigenschaften von Textilien, ist ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit. BEST verlangt für zertifizierte Produkte eine Rückstandskontrolle im Endprodukt. Hierbei unterlaufen die fertigen Textilien im Labor chemische Tests, bei denen überprüft wird, ob die Textilien auch tatsächlich keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, die Abrieb oder Schweiß auf die Haut des Trägers gelangen können. Die Grenzwerte hierbei sind erheblich strenger, als die des Gesetzgebers und bieten noch einmal eine zusätzliche Sicherheit.
Soziale Verantwortung
Sämtliche Betriebe sind per BEST-Standard dazu verpflichtet, festgelegte Sozialstandards einzuhalten, die in den Betrieben vor Ort bei der Kontrolle überprüft werden. Diese orientieren sich an den Kernnormen der International Labour Organisation (ILO): Es gibt keine Zwangsarbeit oder Sklavenarbeit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen werden respektiert, die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch, es wird keine Kinderarbeit verrichtet, es werden existenzsichernde Löhne gezahlt, es gibt keine überlangen Arbeitszeiten, es erfolgt keine Diskriminierung, den Arbeitern wird eine reguläre Anstellung angeboten und grobe oder inhumane Behandlung ist nicht erlaubt.