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Kinderarbeit - trotz Verbesserungen bleibt noch viel zu tun

Berlin, 15.08.2015. Kinder­ar­beit ist ein Thema, das jeden berührt. Viele Zitate von berühmten Menschen beschreiben auf die eine oder andere Art, dass Kinder „unser Ein und Alles“ sind. Der italie­ni­sche Dichter Dante Alighieri schreibt beispiels­weise „Drei Dinge sind uns aus dem Para­dies geblieben: die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.“ Man müsste doch also meinen, dass sich jeder­mann dafür einsetzt, Kinder zu schützen und zu fördern. Doch dem ist nicht so. Junge Menschen werden auf der ganzen Welt miss­han­delt und zu billigen Arbeits­kräften gemacht, leider auch und vor allem in der Textil­industrie. Das mag zu einem geringen Teil in kultu­rellen Unter­schieden begründet  liegen, denn in anderen, in ärmeren Kulturen hat man oft eine andere Einstel­lung zu Kinder­ar­beit, als bei uns hier im Wohl­stand. Und hier liegt die häufigste Ursache für Kinder­ar­beit: die Verzweif­lung von Eltern, die ihrer Armut entspringt.

Das Arbeiten von Kindern ist ja auch nicht grund­sätz­lich zu verur­teilen. Wenn ein Kind beispiels­weise neben der Schule im elter­li­chen Betrieb, oder zu Ernte­zeiten auf dem Feld mithilft, dann lernt es etwas dabei. Es hat das gute Gefühl, die Familie zu unter­stützen und bereitet sich auf seine Rolle als produk­tives Mitglied der Gesell­schaft vor. Wo aber liegen die Grenzen?

Sobald  eine Arbeit einen jungen Menschen seiner Kind­heit beraubt, sein Entwick­lungs­po­ten­tial einschränkt, seine Gesund­heit oder Moral gefährdet oder seine Würde mit Füßen getreten wird, spricht man Kinder­ar­beit. Kinder sollten also nicht zu schwer an einer Arbeits­tä­tig­keit tragen müssen, sie müssen Raum und Zeit genug haben, um sich zu entwickeln, um die Schule zu besu­chen, zu spielen und sich in der Familie geborgen zu fühlen. Auf keinen Fall sollte ein Kind zu lange, zu hart, unter Zwang oder unter Miss­hand­lungen arbeiten müssen.

Ob eine Tätig­keit als „Kinder­ar­beit“ bezeichnet werden muss, hängt vom Alter ab und von der Länge und Schwere der Arbeit. Auch das recht­liche  Verständnis von „Kinder­ar­beit“ ist je nach Land oder Region unter­schied­lich. Während in einigen Ländern dieser Erde die schlimm­sten Formen von Kinder­ar­beit still­schwei­gend geduldet werden, haben andere ein gut funk­tio­nie­rendes Sozi­al­sy­stem, das junge Menschen vor Miss­hand­lungen und Ausbeu­tung schützt – wie zum Beispiel Deutschland.


So sollte es sein:

Seit 1919 kämpft die Inter­na­tio­nale Arbeits­or­ga­ni­sa­tion, kurz ILO (Inter­na­tional Labour Orga­ni­sa­tion) für die Einhal­tung der Menschen­rechte. Heute ist sie eine Sonder­or­ga­ni­sa­tion der Vereinten Nationen. Die ILO Kern­normen richten sich also an Regie­rungen und nicht direkt an Wirt­schafts­un­ter­nehmen. Mit ihren derzeit 185 Mitglieds­staaten ist sie für die Formu­lie­rung und Durch­set­zung inter­na­tio­naler und rechts­ver­bind­li­cher Arbeits- und Sozi­al­normen zuständig. Das Inter­na­tio­nale Programm zur Elimi­nie­rung von Kinder­ar­beit (IPEC) der ILO (Inter­na­tional Labour Orga­ni­sa­tion) defi­niert Kinder­ar­beit zwar sehr ausführ­lich, räumt aber ein, dass die Arbeit von Kindern und Jugend­li­chen auch positiv sein kann. Arbeit darf auf Kinder und Jugend­liche keine nega­tiven Auswir­kungen auf ihre Gesund­heit haben, sie nicht vom Besuch der Schule abhalten oder ihre Entwick­lung schädigen.

Die Kern­ar­beits­normen  der ILO, die den Charakter von univer­sellen Menschen­rechten haben, umfassen zwei Über­ein­kommen über Kinder­ar­beit: Das Über­ein­kommen über das Mindest­alter für die Zulas­sung zur Beschäf­ti­gung (C138) von 1973 verpflichtet jedes Mitglieds­land, eine inner­staat­liche Politik zu verfolgen, die die Abschaf­fung von Kinder­ar­beit gewähr­lei­stet und die die volle körper­liche und geistige Entwick­lung der Jugend­li­chen sichert. Es enthält kein Verbot der Kinderarbeit.

Das tatsäch­liche Mindest­alter für den Arbeits­ein­tritt  ist je nach Land flexibel, muss aber offi­ziell fest­ge­legt werden. Dieses Alter darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schul­pflicht endet und auf keinen Fall unter 15 Jahren. Bei Tätig­keiten, die für das Leben, die Gesund­heit oder die Sitt­lich­keit der Jugend­li­chen gefähr­lich ist, gilt grund­sätz­lich ein Mindest­alter von 18 Jahren. Aller­dings gibt es eine Ausnahme für Tätig­keiten, die im Rahmen einer Ausbil­dung oder eines Prak­ti­kums stattfinden.

Das Über­ein­kommen über das Verbot und unver­züg­liche Maßnahmen zur Besei­ti­gung der schlimm­sten Formen der Kinder­ar­beit (C182) von 1999 verpflichtet die unter­zeich­nenden Staaten unver­züg­lich Maßnahmen zu treffen, die die schlimm­sten Formen der Kinder­ar­beit verbieten und besei­tigen. Hier werden „Kinder“ als Personen unter 18 Jahren defi­niert und als „die schlimm­sten Formen von Kinder­ar­beit“ gelten Skla­verei (Schuld­knecht­schaft, Zwangs­ar­beit etc.), Kinder­handel, Prosti­tu­tion und Porno­grafie, geset­zes­wid­rige Tätig­keiten (vor allem Drogen­handel) und alle Tätig­keiten, die wider­na­tür­lich oder schä­di­gend sind.

Eine ausnahms­weise Herab­set­zung des Mindest­al­ters auf 14 Jahre erlaubt das Über­ein­kommen über das Alter für die Zulas­sung von Kindern zur Arbeit in der Land­wirt­schaft (C10) von 1921. Kinder unter 14 Jahren dürfen  in land­wirt­schaft­li­chen Betrieben arbeiten, aber nur außer­halb der Schulzeiten.

Viele Wirt­schafts­in­itia­tiven und –zusam­men­schlüsse verbieten Kinder­ar­beit eben­falls. Beispiels­weise die Sustainable Apparel Coali­tion,  die Busi­ness Social Compli­ance Initia­tive (BSCI), die Ethical Trading Initia­tive, die Fair Labour Asso­cia­tion, Fair Wear Foun­da­tion, das Bündnis für Nach­hal­tige Texti­lien und einige mehr. Auch nicht staat­liche Stan­dards, wie der Global Organic Textile Stan­dard,  IVN NATUR­TEXTIL BEST, IVN NATUR­LEDER, SA 8000 Fair­Trade oder STeP lassen Kinder­ar­beit nicht zu.

Die Rege­lungen in den einzelnen Initia­tiven und Stan­dards sind jedoch unter­schied­lich was das Mindest­alter, die maxi­malen Arbeits­zeiten und die Anfor­de­rungen an Bildungs­maß­nahmen für Betrof­fene anbe­langt, sie verweisen jedoch alle auf die ILO Kernnormen.

Große Hersteller und Handels­ketten der Textil­branche wie Puma, adidas, Otto, C&A oder H&M sind in Staaten ansässig, die  die ILO Verein­ba­rungen rati­fi­ziert haben, sie sind Mitglieder in o.g. Initia­tiven oder sind gar gemäß einem Stan­dard zerti­fi­ziert, der Kinder­ar­beit verbietet. Darüber hinaus haben sie  noch eigenen Code of Conduct (Verhal­tens­kodex), in denen sie ihre Liefe­ranten dazu verpflichten keine Kinder­ar­beit einzu­setzen. Unter­neh­mens­ei­gene Kontrollen werden zwar durch­ge­führt, inwie­weit die verzweigten Liefer­ketten aber den Einsatz von Kinder­ar­beit zulassen, ist eine andere Sache.

 

Noch immer arbeiten hundert­tau­sende von Kindern im Textil- und Ledersektor.

Im Bundes­staat Tamil Nadu in Südin­dien werden Mädchen und junge Frauen in Spin­ne­reien wie Skla­vinnen gehalten. Die meisten von ihnen stammen aus der Kaste der Unbe­rühr­baren aus dementspre­chend armen Fami­lien. Mit dem Verspre­chen eines geringen Monats­lohn zu erhalten werden jungen Frauen zwischen 13 und 17 Jahren als Arbei­te­rinnen in Spin­ne­reien gelockt. Umge­rechnet 20 Euro pro Monat – der Mindest­lohn in Indien liegt in dieser Region um das Vier- bis Fünf­fache höher –  und eine Abfin­dung  von durch­schnitt­lich 3.000 Euro nach drei bis vier Jahren Tätig­keit wird ihnen verspro­chen. Das Geld, das sie nach den drei Jahren erhalten benö­tigen sie um heiraten zu können, als tradi­tio­nellen Braut­preis (Sumangali). Sie bekommen keine Arbeits­ver­träge und müssen fernab ihrer Fami­lien in betriebs­ei­genen Unter­künften leben, die sie nicht verlassen dürfen.

Die jungen Frauen arbeiten Tag und Nacht, müssen viele Über­stunden leisten und werden durch männ­liche Aufseher kontrol­liert, miss­han­delt und teil­weise sexuell belä­stigt. Unter Vorwänden werden die Löhne einbe­halten und nicht wenige der Mädchen über­leben diese drei Jahre nicht. Die ILO Konven­tionen zu Kinder­ar­beit hat Indien zwar nicht rati­fi­ziert, das so genannte Sumangali System ist in Indien aber eigent­lich inzwi­schen verboten. Die Regie­rung greift aller­dings nicht durch.

Die Garn­in­du­strie ist ein wich­tiger Wirt­schafts­faktor in Indien und die Spin­nerei-Inhaber haben großen Einfluss auf die Politik. So hat die Regie­rung von Tamil Nadu vor einigen Jahren die Dauer einer Ausbil­dung für unge­lernte Spin­ne­rei­ar­beiter auf drei Jahre ausge­dehnt, und lässt zu, dass Mädchen und Frauen unter dem Sumangali-System als »Lehr­linge« gelten.

Laut einer Studie der skan­di­na­vi­schen Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tion CIVIDEP gehören zu den Kunden dieser Spin­ne­reien auch große Mode­ketten wie C&A, Sainsbury’s und Primark. Zwei Spin­ne­reien belie­fern Fabriken in Bangla­desch, die das Garn u.a. für H&M weiterverarbeiten.
Für diese Unter­nehmen ist es schwierig, die textile Liefer­kette bis hin zur Spin­nerei zurück zu verfolgen. Auch wenn ein Liefe­rant unter­schreibt, dass keine Kinder­ar­beit einge­setzt wird und stich­pro­ben­artig Betriebs­kon­trollen statt­finden, können Menschen­recht­ver­let­zungen nicht ausge­schlossen werden.

Rund 30 Ländern wird vorge­worfen, Kinder in der Baumwoll‑, Textil‑, Leder- und Beklei­dungs­in­du­strie arbeiten zu lassen. Der Baum­wollanbau ist hierbei einer der Bereiche, die am häufig­sten Kinder zum Arbeiten einsetzen. Man liest, dass alle Länder betroffen sind, stößt aber beispiels­weise auf Argen­ti­nien, Aser­bai­dschan, Brasi­lien, Mali, Parguay, der Türkei und Sambia. Größ­ten­teils  arbeiten die Kinder „nur“ auf den elter­li­chen Farmen, statt zur Schule zu gehen. Die schlimmste Form der Kinder­ar­beit, die Zwangs­ar­beit von Kindern ist aber auch keine Selten­heit, wie zum Beispiel in Mali, Benin, Burkina Faso, China, Indien, Kasach­stan, Paki­stan, Tadschi­ki­stan, Turk­me­ni­stan und vor allem Usbe­ki­stan.

Hier werden Schul­kinder für die Baum­woll­ernte rekru­tiert und aus der Schule genommen.  Das Land ist einer der größten Baum­woll­pro­du­zent der Welt  und verkauft sie für über eine Milli­arden US$ auf den Welt­markt verkauft. Aller­dings geht dieses Geld nicht an die Farmer, die die Baum­wolle anbauen. Der usbe­ki­sche Staat zwingt die Farmer Baum­wolle anzu­bauen, einen Ernteplan zu erfüllen und verbietet den Handel auf dem freien Markt. Rund ein Fünftel der usbe­ki­schen Kinder sind im Baum­wollanbau tätig. Sie sammeln Schäd­linge von den Baum­woll­pflanzen und pflücken die Baum­woll­kap­seln. Die Tätig­keit ist vor allem für jüngere Kinder enorm anstren­gend und zieht sich über mehrere Monate, in denen die Schule nicht besucht werden kann.

Die Pflanzen werden mit Pesti­ziden behan­delt, mit denen die Kinder in Berüh­rung kommen. Jähr­lich sterben viele Tausend Baum­woll­pflücker durch diese Gifte, beson­ders Kinder. Sie  sind gefähr­deter als Erwach­sene, weil ihre Organe für den Abbau von Schad­stoffen noch nicht voll­ständig ausge­bildet sind und über die dünnere Kinder­haut schneller in den Orga­nismus gelangen. Viele leiden an chro­ni­schen Augen­ent­zün­dungen, Nieren- und Leber­pro­blemen oder Atemwegserkrankungen.

Fakten und Zahlen

Im Alter zwischen fünf und 17 Jahren arbeiten welt­weit 265 Millionen Kinder. 168 Millionen dieser Kinder fallen unter den Begriff „Kinder­ar­beiter“, arbeiten also regel­mäßig mehrere Stunden am Tag. 85 Millionen Mädchen und Jungen verrichten gefähr­liche Tätigkeiten.

Es gibt keine niedrig quali­fi­zierten Tätig­keiten, die nicht auch von Kindern verrichtet werden. Die meisten Kinder arbeiten im soge­nannten infor­mellen Sektor, also ohne Verträge oder Sozi­al­lei­stungen. Etwa zwei Drittel der Kinder­ar­beiter arbeiten in der eigenen Familie. In der Land­wirt­schaft arbeiten 59 Prozent, in der Indu­strie 7 Prozent und im Dienst­lei­stungs­be­reich (Haus­halts­hilfen) 32 Prozent, davon 7 Prozent als Haus­an­ge­stellte. Absolut gesehen arbeiten die meisten Kinder in Asien, der rela­tive Anteil ist jedoch mit 21% im südli­chen Afrika zu finden.

Gute Nach­richten

Bei der Herstel­lung von Klei­dung werden sämt­liche Tätig­keiten von Kindern ausge­führt. Vom beschrie­benen Baum­wollanbau und  den Spin­ne­reien abge­sehen, werden sie auch für Herstel­lung von Seide und in der Konfek­tion einge­setzt, in Färbe­reien und Ausrü­stungs­be­trieben oder zum Besticken von Klei­dung. Länder des asia­ti­schen Raums sind hier Schwer­punkte, vor allem in Bangla­desch (13%) und Indien (12%).

Grund­sätz­lich hat sich die Lage welt­weit seit 2000 jedoch signi­fi­kant verbes­sert. Die Zahl der arbei­tenden Kinder ist seit dem Jahr­tau­send­wechsel von 246 auf 168 Millionen und damit um fast ein Drittel gesunken. Laut des ILO-Berichts “Marking progress against child labour”.

Das sind zwar durchaus „Good News“, ist letzt­end­lich aber eine noch immer nicht ausrei­chende Verbes­se­rung. Denn trotz der Entwick­lung in den vergan­genen Jahren ist der Rück­gang von Kinder­ar­beit nicht hoch genug, um das von der ILO gesetzte Ziel zu errei­chen, bis 2016 die schlimm­sten Formen der Kinder­ar­beit besei­tigt zu haben.

Stell­schrauben

Die häufigste Ursache dafür, dass Kinder arbeiten müssen, ist die Armut der Eltern. Dass darüber hinaus Kinder für Arbeiten einge­setzt werden, die ihnen schaden, liegt jedoch in der Verant­wortung derer, für die sie arbeiten. Die wiederum stehen unter dem Einfluss ihrer Kunden, den Impor­teuren der Industrienationen.

Zum einen ist die Politik nach wie vor gefragt. Regie­rungen vor Ort sind in der Pflicht, die Gesetze, die sie erlassen auch zu verfolgen und sich von Korrup­tion zu befreien. Die west­liche Politik kann durch bila­te­rale Gespräche hier Einfluss nehmen. In Deutsch­land ist für solche Verhand­lungen das Bundes­mi­ni­ste­rium für Inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit zuständig. Durch Entwick­lungs­ar­beit kann zudem die wirt­schaft­liche Situa­tion der Eltern verbes­sert werden.

Indu­strie und Handel sind in der Verant­wortung, den Produk­ti­onsweg ihrer Texti­lien und Leder­waren zu kennen und posi­tiven Druck auf die Liefe­ranten zu nehmen. Dabei ist es wichtig, keinen über­mä­ßigen Preis­druck auszuüben.

Fazit

Kinder­ar­beit ist nicht immer schlecht, aber es ist schwierig zu beur­teilen, ab wann der Einsatz von Kindern zum Arbeiten noch tole­riert werden kann und wann nicht. Auch wenn ein Kind die Schule versäumt, die die Existenz der ganzen Familie zu sichern, ist dies in der entspre­chenden Kultur vermut­lich absolut akzep­tabel. Wenn Kinder gezwungen werden zu arbeiten oder miss­han­delt werden, ist eindeutig eine Grenze weit über­schritten. Wie erfahren wir aber, unter welchen Umständen ein Textil- oder Leder­pro­dukt entstanden ist? Durch die oben beschrie­benen Siegel, die einen Ausschluss von Kinder­ar­beit durch die gesamte Produk­ti­ons­kette sicherstellen.

 

Pressemitteilung

Internationaler Verband der
Naturtextilwirtschaft e.V.

 

 

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