Schadstoffe in Textilien

Frau zeigt bunte Papiertüten

Berlin, 06.01.2014

Die textile Produk­ti­ons­kette ist lang und die Nachhal­tig­keits­themen vielschichtig: Angefangen beim Einsatz von nachwach­senden Rohfa­sern über Sozial­aspekte und Umwelt­ver­träg­lich­keit bis zur Verbrau­cher­si­cher­heit. Ein Schlag­wort erfährt gegen­wärtig ein großes Echo in der Öffent­lich­keit: Schad­stoffe und Gifte. Eine Heraus­for­de­rung, die für die gesamte Produk­tion Konse­quenzen hat, insbe­son­dere aus ökolo­gi­scher, sozialer und human­to­xi­ko­lo­gi­scher Perspektive.

  

Begriffe wie Formaldhyd, Phtalate, Nonyl­phenol oder Schwer­me­talle sind oft zu lesen und hören. Unter letzterem können wir Nicht-Chemiker uns sogar etwas vorstellen und Dank der ständigen Wieder­ho­lung  in den Medien möchten viele diese Substanzen nicht in ihrer Kleidung haben. Wie welche Schad­stoffe in die Kleidung gelangen, warum sie überhaupt einge­setzt werden, wo sie nützlich sind, was genau sie bewirken und vor Allem: Welche Siegel Schad­stoff­grenzen vorgeben oder ihren Einsatz verbieten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Bei der Herstel­lung von Beklei­dung  müssen an vielen Stellen chemi­sche Inhalts­stoffe einge­setzt  werden. Beispiels­weise verleihen sie der Faser eine bessere Struktur, machen die Beklei­dung haltbar oder werden einge­setzt, um Leder zu gerben und um Texti­lien und Leder­häute zu färben. Diese Inhalts­stoffe sind notwendig, müssen aber – damit sie Mensch und Natur keinen Schaden zufügen – sehr kontrol­liert, unter Einhal­tung von strengsten Schad­stoff­grenzen einge­setzt werden.

Wir genießen in Deutsch­land und Europa eine recht gute gesetz­liche Absiche­rung gegen die gefähr­lichsten Schad­stoffe. Es gibt beispiels­weise das Produk­ti­ons­si­cher­heits­ge­setz, die Gefah­ren­stoff­ver­ord­nung und das Europäi­sche Chemi­ka­li­en­ge­setz REACH. Bundes­be­hörden wie das Umwelt­bun­desamt (UBA) oder das  Bundes­in­stitut für Risiko­be­wer­tung, führen immer wieder Tests und Studi­en­reihen zu Schad­stoffen durch und sprechen Empfeh­lungen an die Bundes­re­gie­rung und die EU aus. Aller­dings sind eben auch nicht alle Schad­stoffe per Gesetz verboten oder limitiert. Bei textilen Produkten, die aus außer­eu­ro­päi­schen Ländern impor­tiert werden, können wir auch nicht sicher sein, dass durch ihre Herstel­lung die Umwelt nicht belastet wurde oder dass sie uns nicht krank machen. Hier helfen Siegel von Verbänden und Initia­tiven, die Schad­stoff­prü­fungen im fertigen Produkt vorschreiben. Es gibt jenseits der nachhal­tigen Textil­wirt­schaft aber mehrere Tausend schäd­liche Farb- und Hilfs­stoffe, die in riesigen Mengen weltweit in die Umwelt gelangen – durch schlechtes oder nicht vorhan­denes Abwas­ser­ma­nage­ment, fahrläs­siges Arbeiten oder auch beim Waschen fertiger Produkte. 

Pesti­zide – Alte Bekannte 

Ganz am Anfang der textilen Kette werden sie in der Landwirt­schaft beim Anbau der Faser­pflanzen einge­setzt und beinhalten ein ganzes Feuer­werk an bedenk­li­chen Chemi­ka­lien. Sie stehen schon seit vielen Jahren in der Kritik von Umwelt­ver­bänden. Das Pestizid-Aktions­netz­werk (PAN) befasst sich seit nunmehr dreißig Jahren mit den Gefahren für Mensch und Umwelt, die von einem inten­siven Pestizid-Einsatz in der Landwirt­schaft ausgehen und setzt sich für weltweite Pestizid-Gesetze ein.

Die meisten Pesti­zide, die für die Erzeu­gung von Fasern eigesetzt werden, landen auf Baumwoll­fel­dern, keine andere Faser­pflanze wird so intensiv mit Chemi­ka­lien behan­delt.  Auf weniger als 3% der weltweit genutzten Agrar­flä­chen wächst Baumwolle, es werden aber über 10%  aller einge­setzten Pesti­zide auf dieser Fläche ausge­bracht, neben synthe­ti­schen Düngern und Entlau­bungs­mit­teln. Aber auch andere Faser­pflanzen werden mit Pesti­ziden behan­delt. Die Folgen exten­siven Chemi­ka­li­en­ein­satzes beim Anbau von Fasern sind neben den ökolo­gi­schen Gefahren wieder Versal­zung der Böden, dem Verlust von Boden­frucht­bar­keit, der Grund­was­ser­be­las­tung oder dem Verlust von Biodi­ver­sität auch sozialer Natur: Viele der ausge­brachten Mittel sind Nerven­gifte und führen zu einer großen Zahl an schweren Vergif­tungen bei den Menschen, die sie ungeschützt ausbringen. Haupt­säch­lich sind hier bildungs­schwache Regionen betroffen, aber auch im hoch techni­sierten Kalifor­nien werden jährlich mehrere Hundert Krank­heits­fälle gemeldet, die im Zusam­men­hang mit dem Einsatz von Pesti­ziden stehen. Manche Pesti­zide sind sogar noch in der fertigen Kleidung nachzu­weisen und können bei aller­gi­schen Verbrau­chern Probleme verursachen.

Einige wenige Substanzen, wie z.B. Endosulfan sind von der WHO als sehr gefähr­lich einge­stuft und werden kaum noch einge­setzt. Eine zufrie­den­stel­lend gesetz­liche Regelung bietet aber nur die EU-Öko-Verord­nung, denn im Bio-Anbau ist der Einsatz von synthe­ti­schen Pflan­zen­schutz- und Dünge­mit­teln nicht erlaubt. Deshalb kann man beim Kauf von Produkten, die aus Fasern aus kontrol­liert biolo­gi­schem Anbau (kbA) oder kontrol­liert biolo­gi­scher Tierhal­tung (kbT) stammen, davon ausgehen, dass sie nahezu frei von Pesti­ziden sind. Denn nur bei Trans­port und Lagerung von fertiger Ware, Stoffen oder Garnen werden nach der Faser­er­zeu­gung noch weitere Pesti­zide einge­setzt: Fungi­zide oder Mottenschutz.

Siegel, die den Einsatz von Pesti­ziden im Anbau und in der Verar­bei­tung verbieten und Grenz­werte für Endpro­dukte setzen, sind beispiels­weise der GOTS, Natur­land, Natur­textil BEST, ÖkoTex, STeP oder Toxproof.

Formaldehyd  

Methanal (Formaldehyd) kommt ebenfalls in geringen Mengen in der Natur vor, beispiels­weise alsZwi­schen­pro­dukt in Säuge­tier­zellen.  Das Blut von Säuge­tieren enthält pro Liter ständig zwei bis drei Milli­gramm Formaldehyd. Der Mensch bildet beim Stoff­wechsel täglich etwa 50 Gramm und baut sie auch wieder ab. Wir atmen auch Formaldehyd aus.  Auch in Früchten wie Äpfeln oder Weintrauben und in Holz kommt Formaldehyd natür­li­cher­weise vor. Formaldehyd wird seit über 100 Jahren auch in großen Mengen indus­triell herge­stellt und ist in zahlrei­chen Produkten enthalten.

Texti­lien werden mit formalde­hyd­hal­tigen Kunst­harzen veredelt, um die Fasern stabiler zu machen. Dadurch laufen die Stoffe beim Waschen nicht mehr ein und werden pflege­leicht. Konven­tio­nelle Produkte  mit Bezeich­nungen wie „knitter­frei“ oder „bügel­frei“ enthalten oft Formaldehyd.

Formaldehyd wird haupt­säch­lich über die Luft aufge­nommen. In zu hoher Luftkon­zen­tra­tion kann es Aller­gien, Haut‑, Atemwegs- oder Augen­rei­zungen verur­sa­chen und das Gedächtnis, die Konzen­tra­ti­ons­fä­hig­keit und den Schlaf beein­träch­tigen. Das Bundes­in­stitut für Risiko­be­wer­tung (BfR) sieht die krebs­er­zeu­gende Wirkung von Formaldehyd bei Aufnahme über die Atemluft als belegt an. Außerdem steht die Substanz in Verdacht, erbgut­ver­än­dernd auf Mikro­or­ga­nismen zu wirken.

Der zuläs­sige Formaldehyd-Grenz­wert für Texti­lien liegt in Deutsch­land bei 1500 mg/kg (1500 ppm). Hierbei handelt es sich aber nicht um einen Verbots­grenz­wert, sondern um einen Grenz­wert zur Kennzeich­nungs­pflicht. Laut Bedarfs­ge­gen­stän­de­ver­ord­nung muss bei Überschrei­tung in einem textilen Produkt folgender Hinweis angebracht werden muss: „Enthält Formaldehyd. Es wird empfohlen, das Kleidungs­stück zur besseren Hautver­träg­lich­keit vor dem ersten Tragen zu waschen“. Bei impor­tierten Texti­lien fehlt dieser Hinweis jedoch oft.

Siegel, die die Formalde­hyd­grenz­werte im Endpro­dukt erheb­lich strenger setzen sind z.B.: Blauer Engel, bluesign, GOTS, IVN Natur­leder, Natur­textil BEST, ÖkoTex, STeP und Toxproof. Den Einsatz von Formaldehyd verbieten der Blaue Engel, GOTS,  IVN Natur­leder, und Natur­textil BEST. 

A.O.X. – adsor­bier­bare organi­sche Halogenverbindungen 

Mit AOX wird eine ganze Stoff­gruppe bezeichnet – die halogen­or­ga­ni­schen Verbin­dungen. Die Gruppe umfasst mehrere tausend Stoffe. Diese organi­schen Verbin­dungen besitzen ein oder mehrere Halogen­atome, z.B. Fluor, Chlor, Brom oder Jod. Daher das „x“ als Platzhalter.

Einige halogen­or­ga­ni­sche Verbin­dungen kommen auch in der Natur vor und gelten als weniger bedenk­lich, viele der künst­lich erzeugten gehören jedoch zu den beson­ders gefähr­li­chen Umwelt­schad­stoffen. Vor allem die  Klasse der organi­schen Chlor­ver­bin­dungen aus dieser Gruppe ist in die Kritik von Umwelt­ver­bänden geraten, z. B. Dioxine oder chlor­hal­tige Pesti­zide wie DDT und Atrazin. Viele halogen­or­ga­ni­sche Verbin­dungen sind persis­tent, was einen schnellen Abbau zu unpro­ble­ma­ti­schen Stoffen verhin­dert. Zahlreiche Vertreter dieser Gruppe stehen im Verdacht krebs­er­zeu­gend zu sein und sind toxisch. Durch ihre gute Fettlös­lich­keit wird die Aufnahme und Speiche­rung der Stoffe in Lebewesen begüns­tigt. Der AOX-Gehalt im Wasser wird in der chemi­schen Analytik als Bewer­tungs­pa­ra­meter  für Abwasser genutzt.

Einge­setzt werden halogen­or­ga­ni­sche Verbin­dungen zur Oberflä­chen­ver­ede­lung von Texti­lien. Sie können aber auch als Neben­pro­dukt bei der Herstel­lung von Pflan­zen­schutz­mit­teln oder bei der Zellstoff­bleiche auftreten und finden sich in Wasch‑, Desin­fek­tions- und Reinigungsmitteln.

Für die Einlei­tung AOX-haltiger Abwässer müssen laut Abwas­ser­ab­ga­be­ge­setz in Deutsch­land Abgaben gezahlt werden. Siegel, die hier Input­ver­bote erteilen oder zumin­dest stren­gere als die gesetz­li­chen Grenz­werte bei der Einlei­tung ins Abwasser ansetzen sind: Blauer Engel, bluesign, GOTS, IVN Natur­leder, Natur­textil BEST, STeP 

Alkyl­phe­nole (AP)  

und ihre Etoxy­late sind ebenfalls eine Chemi­ka­li­en­gruppe, deren am weitesten verbrei­tete Vertreter Nonyl­phenol-Ethoxy­late (NPE) und Octyl­phenol-Ethoxy­late sind. Alkyl­phe­no­le­th­oxy­late werden in der Textil­in­dus­trie beim Waschen der Texti­lien während des Färbens einge­setzt oder auch als Zusatz in Kunst­stoffen, in Indus­trie­rei­ni­gern und Emulga­toren verwendet. Auch in Textil­rei­ni­gern, Klebstoffen, Dichtungs- und Lösungs­mit­teln und Pesti­ziden findet sich diese Stoffgruppe.

 Alkyl­phe­nole sind für Wasser­or­ga­nismen giftig und haben eine ähnliche Wirkung wie Östro­gene (Hormone). Nonyl­phe­nole sind schwer abbaubar und reichern sich in der Umwelt an. Nonyl­phe­nole ähneln weibli­chen Sexual­hor­monen und beein­träch­tigen so die Fortpflan­zungs­fä­hig­keit von Fischen und anderen Wasser­tieren. Es wird mit Brust­krebs und Frucht­bar­keits-Störungen in Verbin­dung gebracht. In Tierver­su­chen wurde eine krebs­er­zeu­gende Wirkung nachge­wiesen. Auswir­kungen auf die mensch­liche Gesund­heit sind ungenü­gend unter­sucht, aller­dings wurden DNA-Schädi­gungen beim Menschen nachgewiesen.

Nonyl­phenol, Oktyl­phenol und ihre Ethoxi­late wurden in der REACH Kandi­da­ten­liste aufge­nommen. Nonyl­phenol ist in der Europäi­schen Union bereits in zahlrei­chen Verwen­dungen verboten.  Anders als Nonyl­phenol ist die Verwen­dung von Octyl­phenol in der EU bisher nur in Norwegen sowie in der Schweiz verboten. Dennoch gelangen diese Substanzen als Umwelt­ein­träge durch das Waschen von Import-Textilen über die Kläran­lage in die Umwelt, denn beispiels­weise 80% der NPO werden bei der ersten Wüsche eines Kleidungs­stü­ckes ausgewaschen.

Folgende Siegel verbieten beispiels­weise den Einsatz von APEO: bluesign, GOTS, IVN Natur­leder, Natur­textil BEST, ÖkoTex,  STeP. 

Azofarben 

Azofarb­stoffe sind in der Textil­in­dus­trie weit verbreitet. Ungefähr 2/3 aller einge­setzten Textil­farb­stoffe gehören zur Gruppe der Azofarb­stoffe. Durch körper­ei­gene Stoffe auf der Haut, oder Speichel können Azofarb­stoffe wieder in ihre Ausgangs­kom­po­nenten, die aroma­ti­schen Amine (Arylamine) gespalten werden, von denen einige als krebs­er­re­gend einge­stuft sind. Durch Schweiß und Reibung gelangen die Schad­stoffe dann in den Körper. In Tierver­su­chen wurde nachge­wiesen, dass bestimmte Azo-Farbstoffe Aller­gien auslösen können, andere wirken Erbgut verändernd.

Azofarb­stoffe werden synthe­tisch herge­stellt und haben kraft­volle Farben. Sie werden zum Färben von Baumwolle, Wolle, Seide, Hanf, Jute, Leinen, Stroh, Holz, Papier und Leder einge­setzt. Außerdem werden Azofarben noch als Beschich­tungs­stoffe verwendet.

Der Einsatz von Azofarb­stoffen, die krebs­er­zeu­gende Amine freisetzen können, ist in vielen Ländern Deutsch­land für Bedarfs­ge­gen­stände wie Texti­lien, Schmuck und Kosme­tik­ar­tikel verboten. Auch hier gilt, dass impor­tierte Texti­lien noch immer die gefähr­li­chen Stoffe enthalten können. Siegel, die den Einsatz nicht nur verbieten, sondern Texti­lien auch stich­pro­ben­ar­tigen Tests unter­ziehen sind: Blauer Engel, EU-Ecolabel, GOTS, IVN Natur­leder, Natur­textil BEST, ÖkoTex, STeP, Toxproof

Chlor­phe­nole

Chlorierte Phenole bilden eine Gruppe von 19 Isomeren, wovon Tetra­chlor­me­than (TeCP) und Penta­chlor­phenol (PCP) wohl die geläu­figsten sind. Chlor­phe­nole werden als Biozide eigesetzt, also gegen Bakte­rien, Schimmel oder im Pflan­zen­schutz. Chlor­phe­nole entstehen auch im mensch­li­chen Körper beim Abbau von Benzolen und anderen Organochlor­ver­bin­dungen. Insbe­son­dere PCP ist für Wasser­or­ga­nismen hochgiftig. In höheren Konzen­tra­tionen kann es auch beim Menschen Organe schädigen.

Die Produk­tion und Verwen­dung von PCP ist in der EU verboten, in manchen Ländern wird es aber bei der Textil­her­stel­lung noch immer in großen Mengen eigesetzt. In chine­si­schen Wasser­proben fand green­peace im vergan­genen Jahr im Rahmen der detox Kampagne auch eine bedenk­liche Konzen­tra­tion chlorierter Phenole. Siegel, die Chlor­phe­nole explizit verbieten und überprüfen sind: Blauer Engel, GOTS, IVN Natur­leder, Natur­textil BEST, ÖkoTex, STeP, Toxproof.

Das ist nicht alles

Es gibt noch unzäh­lige weitere Substanzen, die in der Textil­in­dus­trie einge­setzt werden und die Umwelt oder unsere Gesund­heit schädigen. Perfluo­rierte Chemi­ka­lien machen Kleidung wasser- und schmutz­ab­wei­send, Organo­zinn-Verbin­dungen wirken gegen Schimmel, Fluor­koh­len­was­ser­stoffe, Quart­er­näre Ammoni­um­ver­bin­dungen und und und… 

Die europäi­sche Gefahr­stoff­ver­ord­nung (Richt­linie 67/548/EWG) führt in Anhang I Gefahr­stoffe auf und gibt für jeden dort gelis­teten Stoff eine gesetz­liche Einstu­fung und Kennzeich­nung vor. Stoffe, die hier nicht aufge­führt sind, werden gemäß Anhang VI dieser Richt­linie einge­stuft und gekenn­zeichnet; Die so genannten Risiko­sätze beschreiben Gefah­ren­merk­male, die mit den chemi­schen Eigen­schaften von Substanzen einher gehen, wie z.B. „giftig“, „krebs­er­re­gend“, „erbgut­ver­än­dernd“ etc. Für die meisten Chemi­ka­lien gibt es Sicher­heits­da­ten­blätter, die diese Risiko-Sätze auflisten. 

In Deutsch­land oder Europa sind die meisten wirklich gefähr­li­chen Substanzen verboten, entweder als Input oder über einen Grenz­wert im Endpro­dukt. Dennoch liegen auch heute noch bei zu vielen Substanzen keine oder nicht ausrei­chende Infor­ma­tionen zur Wirkung und Auswir­kung auf Mensch, Tier und Umwelt vor. Durch REACH werden diese Versäum­nisse nun aufge­ar­beitet – für Chemi­ka­lien, die in Europa produ­ziert oder nach Europa impor­tiert werden. Aller­dings ist das ein noch laufender Prozess und in impor­tierten Texti­lien haben wir keine Sicher­heit vor Schad­stoffen. Hier regeln Siegel von Organi­sa­tionen und Initia­tiven zuver­lässig, was in unserer Kleidung drin sein darf und was nicht. Nicht alle Siegel bewerten alle Schad­stoffe und sie bewerten sie auch nicht gleich streng. 

Green­peace empfiehlt den Global Organic Textile Standard und Natur­textil BEST (IVN Natur­leder wurde nicht bewertet) als die vertrau­ens­wür­digsten Siegel mit gutem Grund. Beide Standards verbieten oder begrenzen nicht nur einzelne Chemi­ka­lien, sondern schließen grund­sätz­lich alle Substanzen aus, die mit Gefah­ren­sätzen in Verbin­dung gebracht werden müssen und stellen hohe Anfor­de­rungen an die Abbau­bar­keit, die orale und aquati­sche Toxizität und die Bioak­ku­mu­la­ti­vität von Stoffen. Nicht zuletzt setzen sie anspruchs­volle Standards an das Abwas­ser­ma­nage­ment zerti­fi­zierter Unternehmen.

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