Lizensierung und Kennzeichnung
Hier erfahren Sie die Details rund um die Nutzung unserer Qualitätszeichen.
Lizenzgebühren
Mit dem IVN bzw. dem GOTS als jeweiliger Standardgeber wird ein Lizenzvertrag abgeschlossen, der unter anderem die Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren regelt. Für die Nutzung der IVN Qualitätszeichen BEST und NATURLEDER zahlen Unternehmen, die nicht Mitglied im IVN sind, zurzeit 1,5% des Umsatzes, den sie mit den gelabelten Produkten erzielen. Bei einer Erst-Zertifizierung fällt eine einmalige Gebühr von 750,- € für die Registrierung zur Logo-Nutzung an. Diese Registrierungsgebühr wird jedoch mit der Lizenzgebühr verrechnet. IVN Mitglieder zahlen keine Lizenzgebühren für BEST oder NATURLEDER Waren.
Die GOTS Lizenzgebühr wird nicht Umsatz bezogen berechnet, sie richtet sich nach der Anzahl der inspizierten Betriebsstätten. Die Lizenzgebühr beträgt 120,- € für jede Betriebsstätte, die für den Zertifikats-Inhaber inspiziert wird. Zertifizierte Betriebe, die ordentliche Mitglieder des IVN sind, zahlen die Hälfte der Lizenzgebühr (60 Euro pro Jahr pro inspizierter Betriebsstätte).
Die Qualitätszeichen können direkt am Produkt (z.B. Etikett, Hangtag oder Aufdruck) verwendet werden, um zertifizierte Lederwaren, Textilien und Zwischenprodukte zu vermarkten. Für die Verwendung der Logos werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Verwendung der IVN Qualitätszeichen
Zusammen mit einer Abbildung der Qualitätszeichen müssen immer die folgenden Informationen abgebildet werden:
- Referenz zum Zertifizierer, der die gekennzeichneten Produkte zertifiziert hat (Name und/oder Logo des Zertifizierers)
- einer Referenz zum zertifizierten Betrieb (Name und/oder Lizenznummer des zertifizierten Betriebs).
Bei der Abbildung des GOTS Logos muss zusätzlich die Angabe der betreffenden Label-Stufe erfolgen.
Neben seiner Funktion als Erkennungszeichen für zertifizierte GOTS Waren repräsentiert das GOTS Logo den Global Organic Textile Standard als solchen. Es darf diesbezüglich ausschließlich im passenden und eindeutigen Zusammenhang verwendet werden, beispielsweise für informative oder werbliche Zwecke durch:
- Mitglieder der Internationalen Arbeitsgruppe (IWG);
- Zugelassene Zertifizierer, in Bezug auf ihren anerkannten Status und die in diesem Zusammenhang angebotenen Dienstleistungen.
- Zertifizierte Betriebe und Vertreiber von GOTS Waren, die sich auf ihren Status als zertifiziertes Unternehmen und/oder auf ihre GOTS Waren, die mit dem GOTS Logo gekennzeichnet sind, beziehen.
- Nicht-Regierungsorganisationen, Medien und andere, die unabhängige (Verbraucher-)Informationen bereitstellen.
Die vollständigen Lizenzierungsbedingungen sowie die Anforderungen bezüglich der Label-Anwendung, einschließlich der Design-Spezifikationen, finden Sie im Lizenzierungs- und Kennzeichnungs-Leitfaden, der nachstehend zum Download verfügbar ist.
Zertifizierungspflicht bei Produktkennzeichnung
Dem IVN als Standardgeber ist es wichtig, dass eine vertrauenswürdige und einheitliche Produktsicherung gewährleistet ist. Verbraucher, die ein Produkt kaufen, auf dem eines unserer Qualitätszeichen angebracht ist, sollen sicher gehen können, dass dieses Produkt durchgängig überprüft und zertifiziert wurde. Deshalb gibt es strenge Vorschriften über die Verwendung der Logos.
Verarbeitungs- und Herstellungsbetriebe (vom Nachernteverfahren über die Garn- und Flächenerstellung bis zum Nähen, Verpacken und Kennzeichnen) dürfen das Logo nur dann einsetzen, wenn sie selbst zertifiziert sind. Das IVN Qualitätssicherungssystem fordert, dass über die gesamte Verarbeitungs- und Herstellungskette hinaus auch B2B-Händler (= Händler, die an andere Unternehmen verkaufen, d.h. Großhändler wie z.B. Importeure und Exporteure) am Inspektions- und Zertifizierungsprogramm teilnehmen müssen, bevor die Endprodukte mit den IVN Qualitätszeichen gekennzeichnet werden dürfen. Obwohl Händler die Waren nicht verändern, kaufen und verkaufen sie zertifizierte Produkte und stellen ein wichtiges Bindeglied für Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette dar. Die Zertifizierung von Händlern erfolgt insbesondere aufgrund der Überprüfung ihrer Warenflussunterlagen. Die Zertifizierer führen dabei für die kontrollrelevanten Produkte einen Mengenabgleich gekaufter und verkaufter Produkte durch, um sicherzustellen, dass alle Produkte, die als GOTS, BEST oder NATURLEDER zertifiziert deklariert werden, auch tatsächlich zertifiziert sind. Die Zertifizierungspflicht für Großhändler stellt sicher, dass diese sich der Dokumentationerfordernisse zur Prüfung der Authentizität von zertifizierten Produkten bewusst sind. Sie trägt damit dazu bei, die Integrität zertifizierter Ware zu gewährleisten. Für ein zertifiziertes Unternehmen ist die Produktkennzeichnung nach IVN BEST und Naturleder verpflichtend, nach dem GOTS jedoch freiwillig.
Einzelhändler (einschließlich großen Handelsketten), die IVN zertifizierte Endprodukte fertig verpackt und gekennzeichnet beziehen und diese direkt und ausschließlich an den Endverbraucher verkaufen, sind von der Zertifizierungspflicht ausgenommen. Auch Großhändler, deren Jahresumsatz mit zertifizierten Waren weniger als 5.000 € ausmacht, sind von der Zertifizierungspflicht befreit, unter der Voraussetzung, dass sie die zertifizierten Waren nicht (um-)verpacken oder (um-)kennzeichnen. Sie müssen sich jedoch bei einem zugelassenen Zertifizierer registrieren lassen und diesen umgehend informieren, wenn ihr Jahresumsatz 5.000€ übersteigt.