Global Organic Textile Standard (GOTS)

Der Global Organic Textile Standard ist der Mindest­stan­dard, den nach IVN Auffas­sung Natur­tex­ti­lien erfüllen müssen. Er ist ein inter­na­tional etablierter Standard, der weltweit einen Maßstab für Umwelt- und Sozial­ver­träg­lich­keit in Sachen Textil setzt.

Dieser weltweit bekannte und verbrei­tete Standard wird von der GOTS gGmbH vergeben, deren Mitin­haber der IVN ist. Somit ist der GOTS nur indirekt ein IVN Standard, auch wenn wir feder­führend an der Entwick­lung betei­ligt waren. Der heute nicht mehr verge­bene Standard IVN ZERTI­FI­ZIERT stand Pate und wurde zu großen Teilen als Vorlage für den GOTS genutzt.

Die Ansprüche des GOTS liegen etwas unter denen des NATUR­TEXTIL IVN ZERTI­FI­ZIERT BEST. Er ist der Mindest­standard für die Produkte, die der IVN als echte und konse­quente Natur­tex­tilien bewertet. Da beide Standards in großen Teilen im Wortlaut identisch sind und beide Standards aufein­ander aufbauen, sind im Folgenden nur die Unter­schiede aufge­listet, die zwischen BEST und GOTS bestehen. Die Beschrei­bung des BEST Quali­täts­zei­chens finden Sie hier: BEST Richtlinie

 

Standard­ziele

Beide Standards verfolgen mit ihren Anfor­de­rungen das Ziel, einen nachhal­tigen Status von Texti­lien durch die gesamte Produk­ti­ons­kette zu gewähr­leisten und dem Verbrau­cher eine glaub­wür­dige Produkt­si­cher­heit zu vermit­teln. Während der GOTS hierbei großen Wert auf eine Umsetz­bar­keit im indus­tri­ellen Maßstab legt, nimmt der IVN BEST mit seinen stren­geren Anfor­de­rungen eine einge­schränkte Umsetz­bar­keit für bestimmte Produkt­gruppen in Kauf. Es geht im BEST darum, das höchste reali­sier­bare Niveau in Sachen Umwelt­schutz, Sozial­stan­dards und Verbrau­cher­si­cher­heit aufzu­zeigen, während der GOTS Nachhal­tig­keit in die breite Masse tragen möchte.

Produkt­breite

Der GOTS lässt nur eine Kennzeich­nung von Produkten zu, die vollständig zerti­fi­zierbar sind. Im Gegen­satz dazu können gemäß BEST auch teilzer­ti­fi­zierte Kombi­na­ti­ons­pro­dukte zerti­fi­ziert und gekenn­zeichnet werden. Beispiels­weise könnte ein Kinder­wagen, der mit textilen Einzel­teilen wie Auflagen oder Dachbe­span­nung versehen ist, mit dem BEST Siegel am entspre­chend zerti­fi­zierten Teil gekenn­zeichnet werden. Das ist beim GOTS nicht möglich.

Anteil an Bio-Naturfasern

Der wichtigste Unter­schied zwischen den beiden Richt­linien liegt in der Mindest­menge an zerti­fi­zierten Natur­fasern im fertigen Produkt. Aus mindes­tens 70% Natur­fasern muss ein Produkt bestehen, wenn es das GOTS Label tragen soll. Höchs­tens 30% dürfen somit synthe­tische Fasern oder Viskose sein. Diese 70% der Fasern von Pflanzen oder Tieren müssen aus kontrol­liert biolo­gi­scher Landwirt­schaft oder Tierhal­tung (kbA oder kbT) stammen. Der GOTS bietet zwei Label­stufen an: den GOTS „organic“, bei dem 95% der einge­setzten Fasern aus kontrol­liert biolo­gi­schem Anbau (kbA) oder kontrol­liert biolo­gi­scher Tierhal­tung (kbT) stammen müssen und als niedri­gere Label­stufe den GOTS „made with“, bei dem der Mindest­an­teil an Bio-Natur­fa­sern nur bei 70% liegt.

Bei BEST gibt es nur eine Label­stufe und nur textile Produkte, die zu 100% aus Bio-Fasern bestehen dürfen mit dem Quali­täts­zei­chen gelabelt werden. Der GOTS erlaubt bei ausrei­chender Begrün­dung auch den Einsatz von Natur­fa­sern aus kontrol­liert biolo­gi­scher Erzeu­gung “in Umstellung”.

Restfa­ser­an­teil

Die beim GOTS bis zu 30 % erlaubten Fasern aus nicht-ökolo­gi­scher Erzeu­gung, die für den verblei­benden Restan­teil in der Materi­al­zu­sam­men­set­zung zugelassen sind, dürfen konven­tio­nelle natür­liche Fasern sein (außer Baumwolle und Angora),  nachhal­tige Regene­rat­fa­sern (aus Rohstoffen aus nachhal­tiger Forst­wirt­schaft bzw. Bio-Anbau oder Recycling-Abfall­stoffen) oder Recycelte synthe­ti­sche (Polymer)-Fasern aus Pre- und Post-consumer Abfall­stoffen. Sonstige Regenerat- und Kunst­fa­sern dürfen nur zu 10% einge­setzt werden.

Vorbe­hand­lung, Färben, Drucken, Ausrüsten

Beim BEST ist ausschließ­lich das Bleichen auf Sauer­stoff­basis erlaubt. Beim GOTS ist das Bleichen auf Sauer­stoff­basis nur für Baumwolle zwingend, für andere Fasern können Zerti­fi­zierer Ausnahmen erlauben, solange die einge­setzten Substanzen den chemi­schen Grund­an­for­de­rungen des Standards entsprechen.

Das Merze­ri­sieren ist beim GOTS im Gegen­satz zum BEST zugelassen, einge­setzte Chemi­ka­lien müssen jedoch den chemi­schen Grund­an­for­de­rungen des Standards entspre­chen, das selbe gilt für optische Aufheller.

Auch in der Auswahl von Farb- und Hilfs­stoffen stellt BEST etwas höhere Anfor­de­rungen, als der GOTS: Bei BEST sind schwer­me­tall­hal­tige Farbstoffe verboten. Eine Ausnahme wird nur für Eisen gemacht. Beim GOTS besteht neben der Ausnahme für Eisen auch eine für Kupfer (bis zu 5% Gewichts­an­teil in blauen, grünen und türkis­far­benen Farbstoffen).

Analog zum Färben ist die Auswahl an Farbstoffen, Pigmenten und Hilfs­mit­teln zum Drucken bei BEST etwas einge­schränkter: Bei BEST sind schwer­me­tall­hal­tige Farbstoffe verboten, mit Ausnahme von Eisen. Neben der Ausnahme für Eisen, besteht beim GOTS auch hier eine Ausnahme für Kupfer. Alle Zusatz­stoffe, die mehr als 1% perma­nentes AOX enthalten sind bei BEST unzulässig. Beim GOTS besteht eine Ausnahme für gelbe, grüne und violette Pigmente.

Auch bei der Auswahl von Ausrüs­tungs­ver­fahren und Hilfs­mit­teln bestehen Unter­schiede: Synthe­ti­sche Hilfs­stoffe sind in der Ausrüs­tung bei GOTS grund­sätz­lich erlaubt, wenn sie den Richt­li­nien entspre­chen. Bei BEST sind synthe­ti­sche Hilfs­stoffe nur zum Weich­ma­chen, Walken und Filzen erlaubt. Explizit verboten sind bei BEST auch silikon­ba­sierte Weich­griff- und Ausrüs­tungs­mittel sowie Mittel, die Amino­ethyl­etha­nol­amin enthalten sowie flamm­hem­mende Hilfs­mittel, bei GOTS sind diese zugelassen.

Zutaten und Accessoires

Nähgarne: Beim BEST sind nur Nähfäden erlaubt, die zu 100 % aus Natur­fa­sern bestehen oder mit Natur­fa­sern umman­telte Polyes­ter­garne. Bei GOTS dürfen auch Nähgarne aus synthe­ti­schen oder regene­rierten Fasern einge­setzt werden.

Taschen­beutel: Bei BEST dürfen Taschen­beutel aus bis zu 30% Kunst­faser bestehen, beim GOTS dürfen dafür auch zu 100% regene­rierte oder synthe­ti­sche Materia­lien einge­setzt werden.

Stick­garne und Etiketten: Beim BEST sind diese nur auf der Grund­lage von Natur­fa­sern oder Viskose erlaubt, beim GOTS dürfen sie auch aus Recycling-Synthe­tik­fa­sern herge­stellt worden sein.

Spitze, Borten, Kordeln, Futter, Appli­ka­tionen, Einfas­sungen: Für beide Standards werden mindes­tens 70% natür­liche Rohstoffe verlangt. Die verblei­benden 30% müssen bei BEST frei von gentech­ni­schen Modifi­ka­tionen sein, was in der Regel den Einsatz von konven­tio­neller Baumwolle ausschließt. Synthe­ti­sche und regene­rierte Fasern dürfen einge­setzt werden. Der GOTS verbietet den Einsatz von konven­tio­neller Baumwolle und Angora in dieser Zutaten-Gruppe. Für Synthe­tik­fa­sern schreibt er Recycling vor und für Regene­rat­fa­sern einen nachhal­tigen Anbau.

Knöpfe, Druck­knöpfe, Schnallen, Reißver­schlüsse: Beim BEST sind nur natür­liche Rohstoffe und Metall, das kein Chrom oder Nickel freisetzt, erlaubt. Beim GOTS dürfen auch Kunst­stoffe und regene­rierte Materia­lien einge­setzt werden.

Soziale Mindest­an­for­de­rungen

Sichere und hygie­ni­sche Arbeitsbedingungen

Für den GOTS gelten die von der Inter­na­tinal Labour Organiza­tion (ILO) festge­legten minimalen Sozial­kri­te­rien. BEST stellt gegen­über dem GOTS zusätz­liche Anfor­de­rungen an die Arbeits­be­ding­ungen: Flucht- und Rettungs­pläne sind für alle Arbeit­nehmer sichtbar aufzu­hängen, Feuer­lö­scher sind anzubringen, Flucht­wege und Sammel­plätze sind auszu­weisen. Des Weiteren müssen Pausen­räume und Ruhebe­reiche getrennt von Maschi­nen­räumen zur Verfü­gung gestellt werden. Pro 10 Arbeit­nehmer muss es einen ausge­bil­deten Ersthelfer im Betrieb geben und eine Liege­mög­lich­keit vorhanden sein.

Es wird keine Kinder­ar­beit verrichtet

Bei BEST ist ein umfas­sen­derer Schutz für arbei­tende Kinder im Vergleich zum GOTS formu­liert, es besteht aller­dings kein generelles Verbot von Neuein­stel­lungen von Kindern. Solange Kinder und Jugend­liche im Wachstum sind, dürfen sie keinen belas­tenden Tätig­keiten ausge­setzt werden. Die tägliche und wöchent­liche Arbeits­zeit ist limitiert (8 h/Tag, 40 h/Woche). Es gibt Pausen­re­ge­lungen (4,5–6 h: mind. 30 min., ab 6 h: mind. 60 min). Beim GOTS dürfen keine Kinder neu einge­stellt werden. Bereits arbei­tende Kinder werden nicht so umfang­reich geschützt wie bei BEST.

Existenz­si­chernde Löhne

Beim BEST besteht die Pflicht, dass der Arbeit­nehmer vor Beginn seiner Tätig­keit einen Arbeits­ver­trag erhält, in dem die Entloh­nung für einen bestimmten Arbeits­zeit­raum festge­schrieben ist.

Keine überlangen Arbeitszeiten

Bei BEST sind über die Regelungen im GOTS hinaus eine Pausen­re­ge­lung und Sonder­ur­laubs­tage vorge­schrieben. Das Recht auf Urlaub in Trauer­fällen wird zugesichert.

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Die ausführ­lichen GOTS Richt­linien finden Sie hier.